Telematik
Telematikinfrastruktur (TI)
Die TI vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung und gewährleistet den sicheren Austausch von Daten und Informationen. Sie ist ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer Zugang erhalten.
Vertragszahnarztpraxen müssen an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sein. Dies ist aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtanwendungen, zum Beispiel zur Durchführung des Versichertenstammdatenabgleichs notwendig.
Die Aufgaben der KZV BW sind:
• Ausgabe des Praxisausweises SMC-B
• Auszahlung der Refinanzierungspauschalen
Darüber hinaus sind die KZVen verpflichtet, die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die TI Anbindung zu prüfen.

Refinanzierung der TI
Alle Informationen zur Refinanzierung der Telematik-Infrastruktur finden Sie hier. Mehr
Praxisausweis (SMC-B)
Hier erfahren Sie alles über die Beantragung der Praxisausweise (SMC-B) MehrWeitere Informationen
Zur Nutzung von Telematikanwendungen muss die Praxis EDV an die Telematikinfrastruktur angebunden werden. Hierzu sind folgende Komponenten und Dienste notwendig:
Bei Ihrem PVS Hersteller oder EDV Systembetreuer erhalten Sie:
- Konnektor und
- e-Health-Kartenterminal
- TI konformes Praxisverwaltungssystem (PVS)
- VPN Zugangsdienst
- eventuell ein mobiles Kartenlesegerät
Über die KZV Baden-Württemberg erhalten Sie:
Über die LZK Baden-Württemberg erhalten Sie:
Der Leitfaden „Telematikinfrastruktur – ein Überblick“ richtet sich an Zahnärztinnen und Zahnärzte, die sich über die Anbindung ihrer Praxis an die Telematikinfrastruktur informieren möchten. In diesem Dokument bekommen Sie einen Überblick über die notwendige technische Ausstattung und die Finanzierung, auch für die kommenden Anwendungen. Zudem enthält es einige Checklisten, sowie Tipps und Hinweise, wie Praxen und die Patientenversorgung vom Anschluss an die Telematikinfrastruktur profitieren können.
- Leitfaden: Telematikinfrastruktur – ein Überblick (Stand: August 2020)
Ergänzend stehen weiterführende Informationen und Spezialleitfäden zu den folgenden TI-Anwendungen bereit:
- Versichertenstammdatenmanagement
- Elektronischer Medikationsplan und Arzneimitteltherapie-Sicherheit (eMP/AMTS)
- Notfalldatenmanagement (NFDM)
- Kommunikation im Medizinwesen (KIM – vormals KOM-LE) und Qualifizierte Elektronische Signatur
- Elektronische Patientenakte
- Elektronisches Rezept
- Datenschutz- und Datensicherheitsleitfaden der KZBV
Auf der Internetseite der gematik erhalten Sie weitere Informationen über die weiteren digitalen Anwendungen der eGK unter https://www.gematik.de/anwendungen/
Ab dem Jahr 2021 ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) Pflicht. Zunächst in jeder Zahnarztpraxis, dann mit dem Starten der elektronischen Anwendungen (eAU, eMedikationsplan, ePA, etc.) benötigen alle zur Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Versorgung zugelassenen Zahnärztinnen einen eHBA.
Unter dem folgenden Link erhalten Sie weitere Informationen zum eHBA und die Möglichkeit diesen über die Landezahnärztekammer BW Online zu beantragen.
Landeszahnärztekammer BW (lzk-bw.de)