Vertreterversammlung
Das oberste Selbstverwaltungsorgan der KZV BW ist die von den Mitgliedern der KZV Baden-Württemberg für sechs Jahre direkt gewählte Vertreterversammlung. Die 50 Mitglieder wählen, kontrollieren und beraten den dreiköpfigen hauptamtlichen Vorstand und verabschieden einmal jährlich den Haushalt der KZV BW. Die Vertreterversammlung wählt aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine stellvertretende Vorsitzende oder einen stellvertretenden Vorsitzenden der Vertreterversammlung.


Die Mitglieder der Vertreterversammlung aus den jeweiligen Regierungsbezirken bilden eine Bezirksgruppe. Die Bezirksgruppen haben die Aufgabe den Vorstand und die Vertreterversammlung in Angelegenheiten von regionaler Bedeutung zu beraten. Sie wählen eine/n Bezirksgruppenvorsitzende/n und eine/n stellvertretende/n Bezirksgruppenvorsitzende/n. Die Vorsitzenden und stellvertretenden Bezirksgruppenvorsitzenden bilden den Landesbeirat, der den Vorstand berät.
Die Mitglieder der Vertreterversammlung – gegliedert nach Bezirksgruppen




































