Honorarverteilungsmaßstab (HVM)

Der HVM regelt die Verteilung der von den Krankenkassen für die vertragszahnärztliche Versorgung ihrer Versicherten entrichteten Gesamtvergütungen.

Die Vertreterversammlung der KZV BW hat am 29./30. November 2024 den HVM für das Jahr 2025 beschlossen. Diesen können Sie hier einsehen.

Das Begleitschreiben zum Versand der IBGen sowie die FAQ-Liste zum HVM haben wir für Sie ebenfalls verlinkt.

Podcast
Aufgrund der Komplexität der Gesamtthematik hat sich der Vorstand dazu entschlossen, einen erläuternden Podcast zu produzieren, welchen Sie hier anhören können.

Mit dem Laden des Formulars akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von LetsCast.fm. Mehr erfahren

Sollten Sie Fragen bezüglich der Umsetzung des HVM und der Berechnung Ihrer vorläufigen IBGen haben, können Sie sich gern an die eigens hierfür eingerichtete HVM-Hotline Ihrer Bezirksdirektion wenden. Diese erreichen Sie während der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr (freitags bis 13.00 Uhr) wie folgt:

Für die BD-Freiburg unter:                                                    0761 4506-288

Für die BD-Karlsruhe unter:                                                  0621 38000-288

Für die BD-Stuttgart unter:                                                   0711 7877-288

Für die BD-Tübingen unter:                                                  07071 911-288