Aufgaben und Mitglieder
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KZV BW) stellt die zahnmedizinische Versorgung für die etwa neun Millionen gesetzlich versicherten Menschen in Baden-Württemberg sicher. Die KZV BW ist eine Einrichtung der vertragszahnärztlichen Selbstverwaltung und erfüllt die ihr gesetzlich übertragenen Aufgaben als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Aufsichtsbehörde der KZV BW ist das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg. Sitz der KZV BW ist Stuttgart, weitere Standorte sind in Freiburg, Mannheim und Tübingen.
Mitglieder der KZV BW sind alle Zahnärztinnen und Zahnärzte in Baden-Württemberg, die eine Zulassung zur vertragszahnärztlichen Versorgung in eigener Niederlassung oder als angestellte Zahnärztin oder angestellter Zahnarzt in einer baden-württembergischen Praxis mit mindestens zehn Stunden wöchentlich tätig sind. Derzeit sind das über 8.000 freiberuflich tätige Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte, davon ca. 2.000 angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte.
Die zahnärztliche Behandlung und Versorgung von Patienten der gesetzlichen Krankenkassen darf nur von Zahnärzten übernommen werden, die Mitglieder einer KZV sind.
Was macht die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg?
- Sicherstellung der ambulanten vertragszahnärztlichen Versorgung in Baden-Württemberg
- Vertretung der Rechte und Interessen der Mitglieder
- Organisation und Sicherstellung des zahnärztlichen Notdienstes
- Abrechnung der ambulant erbrachten vertragszahnärztlichen Leistungen gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen
- Sicherstellung einer angemessenen Vergütung der an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte
- Abschluss von Vergütungsvereinbarungen mit den gesetzlichen Krankenkassen und -verbänden
- Errichtung von Ausschüssen der gemeinsamen Selbstverwaltung der Zahnärzte und der gesetzlichen Krankenkassen
- Führung der Geschäfte der Zulassungsausschüsse
- Honorarverteilung
- Qualitätssicherung in der vertragszahnärztlichen Versorgung
- Beratung der Mitglieder in für die Praxis und die Praxisführung relevanten Belangen
- Beratung der Patienten in Fragen der vertragszahnärztlichen Versorgung
Die KZV BW versteht sich als Dienstleister für ihre Mitglieder, übt darüber hinaus hoheitliche Aufgaben aus und führt ein Dienstsiegel. Als Berufsvertretung setzt sie sich in Land und Bund für die freie Zahnarztwahl der Bürgerinnen und Bürger ein, für eine flexible wohnortnahe Versorgung, für die Therapiefreiheit in der zahnärztlichen Behandlung, für eine Entbürokratisierung der zahnmedizinischen Berufsausübung und für die Stärkung des Prinzips der Selbstverwaltung.
Die KZV BW bietet besonders auch den jungen Zahnärztinnen und Zahnärzten vielfach Hilfe und Unterstützung und ist z.B. bei Fragen zur Karriereplanung und zur Niederlassung erster Ansprechpartner. Sie hilft darüber hinaus bei der Suche nach einem Praxisstandort, sei es per Übernahme oder Neugründung, und fungiert mit ihrer Online-Jobbörse als Mittler zwischen Stellensuchenden und Stellenausschreibenden. Im Kommunalportal der KZV BW können sich Gemeinden, die eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt suchen, darstellen und Zahnärztinnen und Zahnärzte per Mausklick offene Praxisstandorte finden. Als Fortbildungsveranstalter bietet die KZV BW Fortbildungsveranstaltungen zu wichtigen zahnärztlichen Themen an.