Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.kzvbw.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
a) Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- teilweise Dokumente, die vor dem 23.09.2018 erstellt wurden
- teilweise Dokumente, die seit dem 23.09.2018 erstellt wurden
- teilweise Barrierefreiheit bei hinterlegten PDF-Dokumenten
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 07.03.2024 erstellt.
Die Erklärung beruht auf dem Prüfbericht der Deutschen Rentenversicherung vom 15.02.2024.
Die Erklärung wurde zuletzt am 16.10.2024 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden:
Kassenzahnärztliche Vereinigung
Baden-Württemberg (KZV BW)
Albstadtweg 9
70567 Stuttgart
Telefon: 0711 7877-0
E-Mail: info@kzvbw.de
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
