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Praxisausweis (SMC-B)

Hier erfahren Sie alles über die Beantragung der Praxisausweise (SMC-B)

Ein elektronischer Praxisausweis, auch SMC-B (Security Module Card Typ B) genannt, ist eine Smartcard, die eine Zahnarztpraxis als medizinische Einrichtung gegenüber der Telematikinfrastruktur (TI) authentisiert.

Beantragung

Die Beantragung erfolgt über die KZV BW online bei einem von der gematik zugelassenen Anbieter für Praxisausweise.

Um einen Antrag zu stellen ist ein persönlicher Zugang zum Serviceportal der KZV BW notwendig.

Folgende Schritte müssen ausgeführt werden:

  • Auswahl des Kartenherstellers
  • Entscheiden, ob die Basisdaten zur Vorbefüllung des Antragsformulars an den Kartenhersteller übertragen werden sollen
  • Anerkennung der Antrags-, Nutzungs- und Sperregeln für den Praxisausweis

Mit dem Anklicken der Schaltfläche „zum Kartenhersteller“ erfolgt die Weiterleitung zum Online-Formular beim ausgewählten Anbieter. Dort müssen die Antragsdaten ergänzt werden.

Bewahren Sie die Antragsunterlagen (PDF) auf, da dort Ihre Passwörter enthalten sind.

Die KZV BW muss dem Kartenhersteller in einem nachgelagerten Schritt bestätigen, dass der Antragsteller berechtigt ist und das Attribut „Zahnarztpraxis“ in den Praxisausweis aufgenommen werden darf.

Anschließend wird Ihnen der Praxisausweis vom Kartenhersteller zugesandt. Separat erhalten Sie vom Kartenhersteller einen PIN-Brief per Post. Bewahren Sie diesen sicher auf. Die PIN wird am Installationstag benötigt.

WICHTIG: Bevor Sie Ihren Praxisausweis einsetzen können, müssen Sie diesen beim Kartenhersteller online freischalten lassen. Die genaue Verfahrensweise wird Ihnen von Ihrem Kartenhersteller mitgeteilt.

Antrags-, Nutzungs- und Sperregeln

Im nachfolgenden Dokument sind die Regelungen zur Beantragung, Nutzung und Sperrung des elektronischen Praxisausweises (SMC-B) für Vertragszahnärzte im Zuständigkeitsbereich der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KZV BW) beschrieben.

Seit dem 01.01.2021 ist die Nutzung des Praxisausweises SMC-B an das Vorhandensein eines elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) in der Zahnarztpraxis gebunden. Dieser wird über die LZK Baden-Württemberg (lzk-bw.de) beantragt.

Antrags-, Nutzungs- und Sperregeln des Praxisausweises der KZV BW (PDF), Stand 01.07.2020

Je Praxisstandort wird ein Praxisausweis benötigt, auch wenn mehrere Lesegeräte installiert sind.

Für die Nutzung eines mobilen Lesegerätes wird ein zusätzlicher Praxisausweis oder ein elektronischer Heilberufsausweis benötigt.

Der Empfang des Praxisausweises muss dem Anbieter bestätigt werden. Dadurch wird der Praxisausweis freigeschaltet und kann genutzt werden. Das Verfahren zur Freischaltung des Praxisausweises ist abhängig vom jeweiligen Anbieter. Zum Installationstermin müssen alle Zugangs- und Aktivierungsdaten für den Praxisausweis vorliegen.

Die Kosten und die Laufzeit für einen Praxisausweis sind abhängig vom gewählten Anbieter:

Die Praxisausweise SMC-B haben in der Regel eine Laufzeit von maximal fünf Jahren. Normalerweise sollte Praxisverwaltungssystem (PVS) vor Ablauf der Karte eine Warnmeldung anzeigen. Zusätzlich wird der Anbieter des Praxisausweises über das Ende der Laufzeit informieren. Um einen unterbrechungsfreien Betrieb sicherzustellen, muss rechtzeitig eine Folgekarte beantragt werden. Die Antragstellung wird analog zur ersten Beantragung über das Serviceportal der KZV BW initiiert.