Die Datenträgeraustausch-Module sind von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) den Softwareherstellern unter folgenden Versionsnummern zugesandt worden.Weiterlesen
Das Abkommen über die Durchführung der zahnärztlichen Versorgung von Unfallverletzten und Berufserkrankten für das Jahr 2026 wurde von der KZBV und den Unfallversicherungsträgern unterzeichnet. Weiterlesen
Die Zahntechniker-Innungen Baden und Württemberg sowie die Landesverbände der Krankenkassen haben neue Preise für die zahntechnischen Leistungen ab dem 1. Januar 2026 vereinbart.Weiterlesen
Für Heilfürsorgeberechtigte der Bundespolizei und Bundeswehr gelten ab dem 1. Januar 2026 neue Punktwerte und eine neue Pauschale zur Abgeltung des Sprechstundenbedarfs. Weiterlesen
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) haben die Erhöhung des ZE-Punktwertes nach § 57 Abs. 1 SGB V um 4,78 Prozent ab dem 1. Januar 2026 vereinbart. Weiterlesen
Die Datenträgeraustausch-Module sind von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) den Softwareherstellern unter folgenden Versionsnummern zugesandt worden.Weiterlesen
Der Kalender mit den Einreichungs- und Auszahlungsterminen für das Jahr 2026 steht Ihnen ab sofort auf unserer Webseite in zwei Formaten zum Download zur Verfügung.Weiterlesen
Die Dezember-Abrechnung in den Leistungsbereichen ZE, PAR und KBR kann spätestens bis Montag, den 8. Dezember 2025, in den Bezirksdirektionen eingereicht werden.Weiterlesen
Die Datenträgeraustausch-Module sind von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) den Softwareherstellern unter folgenden Versionsnummern zugesandt worden.Weiterlesen
Zum 1. Juli 2025 tritt die Anpassung der PAR-Richtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in Kraft. Die wichtigste Änderung ist die Aufhebung der bisher in § 13 der Richtlinie enthaltenen Kalenderzeiträume, innerhalb derer die Leistungen nach BEMA-Nr. UPT zu erbringen waren. Künftig ist es der Praxis überlassen, die Leistungen möglichst gleichmäßig über den Zweijahreszeitraum zu verteilen, ohne dabei an das Kalenderjahr, Kalenderhalbjahr oder Kalendertertial gebunden zu sein. Es müssen also lediglich noch die normierten Mindestabstände beachtet werden. Die Leistungen nach den BEMA-Nrn. UPT a-g können über den UPT-Zeitraum von zwei Jahren hinaus weiterhin verlängert werden, soweit dies zahnmedizinisch indiziert ist.Weiterlesen
Die Datenträgeraustausch-Module sind von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) den Softwareherstellern unter folgenden Versionsnummern zugesandt worden.Weiterlesen
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) haben über ein neues Verfahren bei der Abrechnung von Behandlungskosten neu evakuierter sowie in Behandlung befindlicher ukrainischer Soldaten mit Rechnungsdatum nach dem 29. Januar 2025 informiert.Weiterlesen