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COVID-19
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Neue Corona-Verordnung: Maskenpflicht für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen wird aufgehoben

In dieser Woche wurde die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg beschlossen, die zum 31. Januar in Kraft tritt. Für Beschäftigte in (Zahn-)Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen wird dann die Maskenpflicht aufgehoben. Für Patient*innen und Besucher*innen bleibt diese jedoch weiterhin bestehen.

Mit der geänderten Verordnung werden alle Corona-Regelungen aufgehoben, die das Land selbst erlassen kann. Zahnärztinnen und Zahnärzte in Baden-Württemberg sowie deren Praxisteams unterliegen damit nicht mehr der Maskenpflicht.

Auflagen wie die Maskenpflicht für Patient*innen und Besucher*innenvon (Zahn-) Arztpraxen sowie in Kliniken und Pflegeeinrichtungen werden hingegen vom Bund geregelt. Nach derzeitigem Stand gelten diese noch bis zum 7. April.

Weitere Regelungen

Mit der neuen Corona-Verordnung fällt in Baden-Württemberg – wie bereits in mehreren anderen Bundesländern – überdies die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr weg. Auch in Obdachlosenheimen muss mit Inkrafttreten der geänderten Verordnung kein Mund-Nasen-Schutz mehr getragen werden.

Weitere Informationen zur neuen Corona-Verordnung finden Sie auch im Internetauftritt der Landesregierung.

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung endet am 2. Februar

Unterdessen hat Bundesarbeitsminister Heil angekündigt, dass die Sonderregeln am Arbeitsplatz zum Schutz vor einer Corona-Ansteckung aufgrund des sinkenden Infektionsgeschehens gut zwei Monate früher als geplant, also bereits zum 2. Februar beendet werden sollen. Derzeit sind Arbeitgeber noch verpflichtet, auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung ein betriebliches Hygienekonzept zu erstellen und die notwendigen Corona-Schutzmaßnahmen umzusetzen.

Fragen und Antworten zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sowie die Empfehlungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Betrieblichen Infektionsschutz finden Sie hier.