digitale Gesundheitskarte

Portalerfassung

Sollten Sie generell keine oder nur für einige Leistungsbereiche eine Online-Abrechnung vornehmen, steht Ihnen unser Portal zur Erfassung Ihrer Abrechnung zur Verfügung.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Portalerfassung ist eine Anmeldung zu unserem geschlossenen Mitgliederbereich der Webseite der KZV BW und die Beantragung eines Soft-Zertifikates. Sofern Sie beides noch nicht besitzen, bitten wir Sie, sich zeitnah an unsere EDV-Hotline unter der Nummer 0711 – 7877 355 zu wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

Um Ihnen den Einstieg in die Portalerfassung so einfach wie möglich zu machen, haben wir für Sie ein Benutzerhandbuch zum Download bereitgestellt.

Selbstverständlich bieten wir Ihnen darüber hinaus einen Support an. Sofern Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Erfassung benötigen, stehen wir Ihnen unter folgenden Telefonnummern gerne zur Verfügung:

1. Für technische Fragen oder Probleme unter der EDV-Hotline, Telefon 0711 – 7877 355

2. Für Fragen oder Probleme beim Erfassen Ihrer Abrechnungsfälle hilft Ihnen die Portalerfassungs-Hotline Ihrer Bezirksdirektion:

Bezirksdirektion Freiburg 0761 – 4506 456
Bezirksdirektion Karlsruhe 0621 – 38000 456
Bezirksdirektion Stuttgart 0711 – 7877 456
Bezirksdirektion Tübingen 07071 – 911 922 und 07071 – 911 923

Sie können die Portalerfassung selbstverständlich auch für die ZE- und Par-Sofortauszahlungen verwenden.

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