Nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wird die COVID-19-Schutzimpfung in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung überführt. Damit endet die Berechtigung der Zahnärzt*innen zur Erbringung von Impfleistungen zum 7. April 2023.Weiterlesen
Aufgrund der stabilen Infektionslage laufen zum 1. März 2023 fast alle Test- und Maskenpflichten aus. Ab dem 1. März wird es so bundesweit keine Masken- und Testpflichten für Beschäftigte und Bewohner*innen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen mehr geben. Darauf haben sich die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern am 14. Februar 2023 verständigt.Weiterlesen
Im Rahmen ihres einrichtungsbezogenen Testkonzepts konnten Zahnarztpraxen für ihre Mitarbeitenden bis zu zehn Antigen-Schnelltests (PoC-Tests) pro Person und Monat beschaffen. Die Sachkosten konnten über die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) abgerechnet werden. Die Erstattung der Sachkosten für selbstbeschaffte PoC-Tests endet zum 28. Februar 2023.Weiterlesen
In dieser Woche wurde die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg beschlossen, die zum 31. Januar in Kraft tritt. Für Beschäftigte in (Zahn-)Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen wird dann die Maskenpflicht aufgehoben. Für Patient*innen und Besucher*innen bleibt diese jedoch weiterhin bestehen.Weiterlesen
In dieser Woche ist das digitale Impfterminportal der Landesregierung freigeschaltet worden. Auf dieser Online-Plattform können alle impfenden Stellen – auch die impfberechtigten Zahnärztinnen und Zahnärzte – ihre Termine einstellen und verwalten. Die Impfwilligen können über das Portal ihren individuellen Termin buchen.Weiterlesen
Gestern stellten der Bundesgesundheitsminister und der Bundesjustizminister den Entwurf für das Infektionsschutzgesetz vor. Die Maskenpflicht soll demnach von den Ländern ab Oktober wieder verhängt werden dürfen.Weiterlesen
Eine Studie der Universität Bristol hat zum COVID-19-Virus neue Erkenntnisse zur Aerosolkonzentration geliefert: Das Virus zerfalle in den Tröpfchen im Innenraum „viel schneller als gedacht“, so die Wissenschaftler. Je kürzer der Abstand zu einer infektiösen Person sei, desto weniger falle der schnelle Verlust der viralen Infektiosität ins Gewicht.Weiterlesen
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einen ersten Entwurf für das geplante COVID-19-Schutzgesetz zur Pandemievorbereitung für den Herbst vorgelegt. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) soll grundlegend überarbeitet werden. Den vorläufigen Plänen zufolge sollen Zahnärzt*innen vorerst bis Ende April 2023 impfen dürfen.Weiterlesen
Europarat und -parlament haben sich auf eine Verlängerung der digitalen COVID-Zertifikate um ein weiteres Jahr geeinigt. Vorausgegangen war ein Vorschlag der EU-Kommission.Weiterlesen
Durch die am 25. Mai 2022 in Kraft getretene Coronavirus-Impfverordnung können nun auch Zahnärztinnen und Zahnärzte in eigener Praxis impfen. In der Zwischenzeit wurden von der KZBV weitere Details mit den zuständigen Akteuren geklärt.Weiterlesen
Sehr geehrte Mitglieder,sehr geehrte Damen und Herren,
die Änderung der Coronavirus-Impfverordnung ist in Kraft getreten, auf deren Grundlage nunmehr auch Zahnärztinnen und Zahnärzte in eigener Praxis impfen dürfen.
Die wesentliche Regelungen bzgl. der Leistungserbringung durch Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzten für Sie im Überblick:
Leistungserbringung
Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte werden als Leistungserbringer einbezogen und können nunmehr COVID-19-Schutzimpfungen seit dem 25. Mai 2022 […]Weiterlesen