In dieser Woche wurde die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg beschlossen, die zum 31. Januar in Kraft tritt. Für Beschäftigte in (Zahn-)Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen wird dann die Maskenpflicht aufgehoben. Für Patient*innen und Besucher*innen bleibt diese jedoch weiterhin bestehen.Weiterlesen
In dieser Woche ist das digitale Impfterminportal der Landesregierung freigeschaltet worden. Auf dieser Online-Plattform können alle impfenden Stellen – auch die impfberechtigten Zahnärztinnen und Zahnärzte – ihre Termine einstellen und verwalten. Die Impfwilligen können über das Portal ihren individuellen Termin buchen.Weiterlesen
Gestern stellten der Bundesgesundheitsminister und der Bundesjustizminister den Entwurf für das Infektionsschutzgesetz vor. Die Maskenpflicht soll demnach von den Ländern ab Oktober wieder verhängt werden dürfen.Weiterlesen
Eine Studie der Universität Bristol hat zum COVID-19-Virus neue Erkenntnisse zur Aerosolkonzentration geliefert: Das Virus zerfalle in den Tröpfchen im Innenraum „viel schneller als gedacht“, so die Wissenschaftler. Je kürzer der Abstand zu einer infektiösen Person sei, desto weniger falle der schnelle Verlust der viralen Infektiosität ins Gewicht.Weiterlesen
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einen ersten Entwurf für das geplante COVID-19-Schutzgesetz zur Pandemievorbereitung für den Herbst vorgelegt. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) soll grundlegend überarbeitet werden. Den vorläufigen Plänen zufolge sollen Zahnärzt*innen vorerst bis Ende April 2023 impfen dürfen.Weiterlesen
Europarat und -parlament haben sich auf eine Verlängerung der digitalen COVID-Zertifikate um ein weiteres Jahr geeinigt. Vorausgegangen war ein Vorschlag der EU-Kommission.Weiterlesen
Durch die am 25. Mai 2022 in Kraft getretene Coronavirus-Impfverordnung können nun auch Zahnärztinnen und Zahnärzte in eigener Praxis impfen. In der Zwischenzeit wurden von der KZBV weitere Details mit den zuständigen Akteuren geklärt.Weiterlesen
Sehr geehrte Mitglieder,sehr geehrte Damen und Herren,
die Änderung der Coronavirus-Impfverordnung ist in Kraft getreten, auf deren Grundlage nunmehr auch Zahnärztinnen und Zahnärzte in eigener Praxis impfen dürfen.
Die wesentliche Regelungen bzgl. der Leistungserbringung durch Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzten für Sie im Überblick:
Leistungserbringung
Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte werden als Leistungserbringer einbezogen und können nunmehr COVID-19-Schutzimpfungen seit dem 25. Mai 2022 […]Weiterlesen
Auf Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach und des Robert Koch-Instituts sollen die Quarantäne- und Isolierungszeiten für Ärzt*innen und Zahnärzt*innen sowie für medizinisches Fachpersonal und Pflegekräfte von sieben auf fünf Tage reduziert werden.Weiterlesen
Bevor in den Zahnarztpraxen Corona-Impfungen durchgeführt werden können, müssen seitens des Bundesgesetzgebers noch die nötigen Voraussetzungen geschaffen werden. Ein aktueller Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung sieht u.a. eine Regelung zur Einbindung der Zahnarztpraxen vor.Weiterlesen
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat uns über die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) kostenfrei medizinische Mund-Nasen-Schutze (MNS) sowie partikelfiltrierende Halbmasken (FFP2) angeboten. Weiterlesen