Covid19
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Corona-Pandemie: Bonusregelung für Zahnersatz bei Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg

Mit Rundschreiben vom 15. Juli 2020 hatten wir Ihnen mitgeteilt, dass Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres den Anspruch auf erhöhte Festzuschüsse nicht verlieren, wenn Sie im 1. Kalenderhalbjahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie den Untersuchungstermin nicht wahrnehmen konnten. Die Regelung galt nicht für Erwachsene, da diese nur einmal im Jahr eine Vorsorgeuntersuchung nachweisen müssen und man zum damaligen Zeitpunkt davon ausging, dass dieses in jedem Fall im zweiten Halbjahr möglich wäre.

Die Landesverbände der Krankenkassen in Baden-Württemberg haben uns aktuell mitgeteilt, dass sie bei der Genehmigung der Heil- und Kostenpläne für Zahnersatz eine entsprechende Sonderregelung nunmehr für alle Versicherte für das gesamte Jahr 2020 berücksichtigen werden. D.h., wenn in 2020 ein Zahnarztbesuch coronabedingt nicht möglich war, verlieren weder die bis zu 18-Jährigen noch die Erwachsenen ihren Bonus-Anspruch. Es wird empfohlen, bei der nächsten Bonusuntersuchung für das Jahr 2020 einen entsprechenden Vermerk ins Bonusheft einzutragen, z.B. „Bonusuntersuchung konnte coronabedingt in 2020 nicht wahrgenommen werden“.