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Zahnärzte werden womöglich nicht ausgenommen – Ewer: „Wird auf Kompromisse hinauslaufen“

Werden die Zahnärzte aus dem umstrittenen EU-Dienstleistungspakt ausgenommen, werden ihnen umfangreiche Vereinheitlichungen erspart – oder nicht? Der Gesundheitsausschuss des EU-Parlaments hatte sich für diese „Bereichsausnahme“ ausgesprochen, im federführenden Binnenmarktausschuss aber zeichne sich „keine Mehrheit für diese Position“ ab, so Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) in der Vertreterversammlung in Frankfurt.

Es werde „auf Kompromisse hinauslaufen“, sagte Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Präsident des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB). „Man weiß seit zwei Jahren, was hier droht, also welche Strategie und welche Lösungen hat die Bundesebene?“, so Christian Finster, stv. Vorstandsvorsitzender der KZV BW, gegenüber dem GT.

Es bestehe nur noch ein „sehr kurzer Zeitrahmen“, so Ewer. Bereits am 4. Dezember wird im Binnenmarktausschuss abgestimmt. Reaktionen und Kompromissvorschläge machten „erst Sinn, wenn man die Beschlussfassung hat“, ist Ewer überzeugt. Die Frage sei aber, so Finster, ob Lösungs- und Kompromissvorschläge der Zahnärzteschaft vorliegen bzw. in der Kürze noch entwickelt werden können. Die drohenden Folgen seien seit Jahren bekannt. Für Dr. Wolfgang Eßer steht fest: „Uns steht hier ein kräftezehrender Prozess bevor, der der Allianz der Heilberufe, auch im Bundesverband der Freien Berufe, einiges abverlangen wird.“ Der Vorstandsvorsitzende der KZBV und der BFB-Präsident hatten die Zusammenarbeit der Bundesorganisationen zu diesem Thema als ausgesprochen gut gewürdigt.

Am Donnerstag im Zentrum der VV: das neu entwickelte PAR-Versorgungskonzept der Zahnärzteschaft, mit Hilfe dessen die erfolgreiche Präventions- und Versorgungsstrategie ausgebaut und der „Volkskrankheit Parodontitis der Kampf angesagt“ werden solle. Die konkreten Bausteine werden im Detail besprochen. Gewürdigt wurde vorab die „konstruktive und hervorragende Zusammenarbeit“ (Eßer) der an der Konzeptentwicklung Beteiligten, allen voran der Experten in der AG PAR-Strategie unter der Leitung von Dr. Ute Maier, Vorstandsvorsitzende der KZV BW. Da die Behandlungsrichtlinien des G-BA angepasst werden müssen, ist auch klar: Es werden „mehrere sehr hohe Hürden“ zu nehmen sein, so Eßer.

Die AG KZVen erinnert in einem Antrag die politisch Verantwortlichen aus Anlass der neuen Legislaturperiode daran, „bei künftigen Gesetzen und Verordnungen die Besonderheiten der Zahnheilkunde zu beachten“. Die Aufnahme neuer Leistungen in den Sachleistungskatalog dürfe „nur bei gleichzeitiger Bereitstellung zusätzlicher ausreichender Mittel erfolgen“. Weiter heißt es: „Zuzahlungsverbot, Budgetierung und Degression sind aufzuheben.

Weitere Themen der VV: u. a. die Telematikinfrastruktur mit Rollout und konkreter Umsetzung „nicht vor Beginn Dezember 2017“, das Normenkontrollrat-Projekt „Mehr Zeit für Behandlung“ (wir berichteten aktuell im GT), das Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP), die Digitalisierung und ihre Chancen für die Zahnärzteschaft, die stetigen Verbesserungen der zahnärztlichen Versorgung älterer und pflegebedürftiger Menschen (mit inzwischen 3.500 Kooperationsverträgen bundesweit) und die Erkenntnis: „Zurücklehnen und Zuschauen sind keine Option.“ Eßer: Es geht um „die Gestaltung von Zukunftsfragen“.

(Quelle: KZV BW, 09.11.2017)