Marburger Bund: Keine Weitergabe von Krankheitsdaten gegen finanzielle Vorteile
In dem Positionspapier heißt es wörtlich: „Gesetzliche und private Krankenversicherungen dürfen weder heute noch in Zukunft von ihren Versicherten verlangen oder ihre Versicherten dazu animieren, Krankheitsdaten preiszugeben, indem sie beispielsweise als Gegenleistung finanzielle Vorteile versprechen. Ein solches Verwendungs-und Weitergabeverbot muss für alle Akten gelten, die von Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen angeboten werden.“
Der Marburger Bund regt an, mögliche Alternativen der Datensicherung in Erwägung zu ziehen und nicht nur auf die Vorstellungen der Krankenkassen zu setzen, die ihre Aktenprojekte derzeit vorantreiben. „Bevor einseitig allein Anwendungen der Vorzug gegeben wird, bei denen Krankheitsdaten ausschließlich auf zentralen Servern gespeichert werden, sollten alternative Wege der Datenvorhaltung geprüft und im Falle einer positiven Begutachtung in die weiteren Überlegungen zur Einführung von elektronischen Patientenakten einbezogen werden“, heißt es im Positionspapier des MB.
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