Stuttgart: Sitzung des Zulassungsausschusses
Information
Termine 2024
Dienstag, 10.09.2024
Dienstag, 26.11.2024
Bitte beachten:
Im Hinblick auf die zweiwöchige Ladungsfrist (§ 37 Abs. 2 Z-ZV) bitten wir bis spätestens 6 Wochen vor der jeweiligen Zulassungssitzung Anträge bzw. Erklärungen auf
- Zulassung als Vertragszahnarzt
- Führen einer Berufsausübungsgemeinschaft
- Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)
- Verlegung des Vertragszahnarztsitzes
- Verlängerung der Frist zur Aufnahme der vertragszahnärztlichen Tätigkeit
- Ruhen der Zulassung
- Weiterführung einer Berufsausübungsgemeinschaft
- Erklärung „Beendigung einer Berufsausübungsgemeinschaft“
- Genehmigung zur Anstellung eines Angestellten Zahnarztes
- Erklärung „Ende der Anstellung eines Angestellten Zahnarztes“
mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses einzureichen.
- Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)
Für die Einreichung von Anträgen auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) gilt die Einreichungsfrist von 8 Wochen vor der jeweiligen Zulassungssitzung.
Die obigen Anträge können nur für die Zukunft, d.h. für einen Termin nach der Sitzung des Zulassungsausschusses, genehmigt werden.
Die Einreichungstermine für den Verzicht auf die Zulassung gem. § 28 Z-ZV entnehmen Sie bitte der u.a. Tabelle:
Einreichungstermine | |
Vorgesehene Beendigung der Zulassung zum: | Einreichung der Verzichtserklärung bis: |
31.03. – Ende 1. Quartal | 31.12. des Vorjahres |
30.06. – Ende 2. Quartal | 31.03. des Jahres |
30.09. – Ende 3. Quartal | 30.06. des Jahres |
31.12. – Ende 4. Quartal | 30.09. des Jahres |