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Karlsruhe: Sitzung des Zulassungsausschusses

Information

SitzungstermineEinreichungsfristenEinreichungsfristen MVZ
13. März 202430. Januar 202416. Januar 2024
12. Juni 202401. Mai 202417. April 2024
11. September 202431. Juli 202417. Juli 2024
04. Dezember 202423. Oktober 202409. Oktober 2024

Bitte beachten:

Im Hinblick auf die zweiwöchige Ladungsfrist (§ 37 Abs. 2 Z-ZV) bitten wir bis spätestens 6 Wochen vor der jeweiligen Zulassungssitzung Anträge bzw. Erklärungen auf

  • Zulassung als Vertragszahnarzt
  • Führen einer Berufsausübungsgemeinschaft
  • Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)
  • Verlegung des Vertragszahnarztsitzes
  • Verlängerung der Frist zur Aufnahme der vertragszahnärztlichen Tätigkeit
  • Ruhen der Zulassung
  • Weiterführung einer Berufsausübungsgemeinschaft
  • Erklärung „Beendigung einer Berufsausübungsgemeinschaft“
  • Genehmigung zur Anstellung eines Angestellten Zahnarztes
  • Erklärung „Ende der Anstellung eines Angestellten Zahnarztes“

mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses einzureichen.

  • Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)

Für die Einreichung von Anträgen auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) gilt die Einreichungsfrist von 8 Wochen vor der jeweiligen Zulassungssitzung.

Die obigen Anträge können nur für die Zukunft, d.h. für einen Termin nach der Sitzung des Zulassungsausschusses, genehmigt werden.

Bei Anträgen auf Führen einer Berufsausübungsgemeinschaft und zur Genehmigung von Angestellten Zahnärzten sind die schriftlichen Verträge