Freiburg: Sitzung des Zulassungsausschusses
Thema
Information
Die nächste Sitzung des Zulassungsausschusses für Zahnärzte in Baden-Württemberg in der Bezirksdirektion Freiburg findet am 14. September 2023 statt.
Wir bitten Sie, Anträge auf
- Zulassung als Vertragszahnarzt,
- Führen einer Berufsausübungsgemeinschaft (ehemals Gemeinschaftspraxis),
- Ruhen der Zulassung als Vertragszahnarzt,
- Beschäftigung eines Angestellten Zahnarztes,
- Antrag auf Erhöhung und Reduzierung der vereinbarten Arbeitszeit eines Angestellten Zahnarztes,
- Wechsel des Fachgebietes
im Hinblick auf die zweiwöchige Ladungsfrist bitten wir Sie spätestens 6 Wochen vor der jeweiligen Zulassungssitzung die Anträge an die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses zu richten und auf die Vollständigkeit der Unterlagen zu achten.
Die obigen Anträge können nur für die Zukunft, d.h. für einen Termin nach der Sitzung des Zulassungsausschusses, genehmigt werden.
Bei Anträgen auf Gründung / Änderung von Berufsausübungsgemeinschaften und zur Beschäftigung von Angestellten Zahnärzten sind die schriftlichen Verträge einzureichen, da diese vorbereitend für den Zulassungsausschuss von uns zu prüfen sind. Wir bitten Sie daher, die Verträge rechtzeitig vorab bei der Geschäftsstelle einzureichen.
Bei Anträgen auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) sind die Unterlagen spätestens 8 Wochen vor der jeweiligen Zulassungssitzung bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses zum Zweck der Prüfung einzureichen.
Die nachfolgenden Erklärungen, betreffend
- Beendigung einer Berufsausübungsgemeinschaft,
- Verzicht auf die Zulassung als Vertragszahnarzt,
- Verlegung des Vertragszahnarztsitzes,
- Ende der Beschäftigung eines Angestellten Zahnarztes,
sind jeweils vor dem gewünschten Termin an den Zulassungsausschuss zu richten.
Frau Lenz Telefon: 0761-4506 308 und Frau Schneider Telefon: 0761-4506 307 stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Die nächsten Sitzungen des Zulassungsausschusses sind:
Donnerstag, 07.12.2023