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Tübingen: Sitzung des Zulassungsausschusses

Information

Wir bitten Sie, Anträge auf

  • Zulassung als Vertragszahnarzt,
  • Führen einer Berufsausübungsgemeinschaft (ehemals Gemeinschaftspraxis),
  • Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ),

im Hinblick auf die zweiwöchige Ladungsfrist sechs Wochen vor der Sitzung, beim MVZ acht Wochen vor der Sitzung an die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses zu richten.

  • Beschäftigung eines Angestellten Zahnarztes,
  • Antrag auf Erhöhung oder Reduzierung der vereinbarten Arbeitszeit eines Angestellten Zahnarztes,
  • Wechsel des Fachgebietes
  • Ruhen der Zulassung als Vertragszahnarzt,
  • Ruhen der Genehmigung eines Angestellten Zahnarztes wegen Mutterschutz / Elternzeit

im Hinblick auf die zweiwöchige Ladungsfrist sechs Wochen vor der Sitzung an die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses zu richten. Wir bitten Sie, auf die Vollständigkeit der Unterlagen zu achten.

Verspätet eingegangene oder unvollständige Anträge können in der Sitzung des Zulassungsausschusses nicht berücksichtigt werden.

Die obigen Anträge können nur für die Zukunft, d.h. für einen Termin nach der Sitzung des Zulassungsausschusses genehmigt werden.

Bei Anträgen auf Gründung / Änderung von Berufsausübungsgemeinschaften und zur Beschäftigung von Angestellten Zahnärzten sind die schriftlichen Verträge einzureichen, da diese vorbereitend für den Zulassungsausschuss von uns zu prüfen sind. Wir bitten Sie daher, die Verträge rechtzeitig vorab bei der Geschäftsstelle einzureichen.

Die nachfolgenden Erklärungen, betreffend

  • Beendigung einer Berufsausübungsgemeinschaft,
  • Verzicht auf die Zulassung als Vertragszahnarzt,
  • Verlegung des Vertragszahnarztsitzes,
  • Ende der Beschäftigung eines Angestellten Zahnarztes

sind jeweils vor dem gewünschten Termin an den Zulassungsausschuss zu richten.

Bei Verzicht auf die Zulassung als Vertragszahnarzt bitten wir um Einhaltung der nachfolgenden Einreichungstermine:

Vorgesehene Beendigung der Zulassung zum:Einreichung der Verzichtserklärung bis:
31.03.31.12. des Vorjahres
30.06.31.03. des Jahres
30.09.30.06. des Jahres
31.12.30.09. des Jahres