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Stuttgart: Sitzung des Zulassungsausschusses

Information

Termine 2023:
Dienstag, 05.12.2023

Bitte beachten:
Im Hinblick auf die zweiwöchige Ladungsfrist (§ 37 Abs. 2 Z-ZV) bitten wir bis spätestens 6 Wochen vor der jeweiligen Zulassungssitzung Anträge bzw. Erklärungen auf

  • Zulassung als Vertragszahnarzt
  • Führen einer Berufsausübungsgemeinschaft
  • Verlegung des Vertragszahnarztsitzes
  • Verlängerung der Frist zur Aufnahme der vertragszahnärztlichen Tätigkeit
  • Ruhen der Zulassung
  • Weiterführung einer Berufsausübungsgemeinschaft
  • Erklärung „Beendigung einer Berufsausübungsgemeinschaft“
  • Genehmigung zur Anstellung eines Angestellten Zahnarztes
  • Erklärung „Ende der Anstellung eines Angestellten Zahnarztes“

mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses einzureichen.

  • Zulassung eines Medizinischen Versorugungszentrums (MVZ)

Für die Einreichung von Anträgen auf Zulassung eines Medizinschen Versorgungszentrums (MVZ) gilt die Einreichungsfrist von 8 Wochen vor der jeweiligen Zulassungssitzung.

Die obigen Anträge können nur für die Zukunft, d.h. für einen Termin nach der Sitzung des Zulassungsausschusses, genehmigt werden.

Bei Anträgen auf Führen einer Berufsausübungsgemeinschaft und zur Genehmigung von Angestellten Zahnärzten sind die schriftlichen Verträge spätestens 4 Wochen vor der jeweiligen Zulassungssitzung bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses zum Zweck der Prüfung einzureichen.

Die Einreichungstermine für den Verzicht auf die Zulassung gem. § 28 Z-ZV entnehmen Sie bitte der u.a. Tabelle:

Einreichungstermine
Vorgesehene Beendigung der Zulassung zum:Einreichung der Verzichtserklärung bis:
31.03. – Ende 1. Quartal31.12. des Vorjahres
30.06. – Ende 2. Quartal31.03. des Jahres
30.09. – Ende 3. Quartal30.06. des Jahres
31.12. – Ende 4. Quartal30.09. des Jahres