Karlsruhe: Sitzung des Zulassungsausschusses
Information
Im Hinblick auf die zweiwöchige Ladungsfrist (§ 37 Abs. 2 Z-ZV) bitten wir bis spätestens 4 Wochen vor der jeweiligen Zulassungssitzung Anträge bzw. Erklärungen auf
· Zulassung als Vertragszahnarzt
· Führen einer Berufsausübungsgemeinschaft
· Ruhen der Zulassung als Vertragszahnarzt
· Verlegung des Vertragszahnarztsitzes
· Verlängerung der Frist zur Aufnahme der vertragszahnärztlichen Tätigkeit
· Ruhen der Zulassung
· Weiterführung einer Berufsausübungsgemeinschaft
· Erklärung „Beendigung einer Berufsausübungsgemeinschaft“
· Genehmigung zur Anstellung eines Angestellten Zahnarztes
mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses einzureichen.
Die obigen Anträge können nur für die Zukunft, d.h. für einen Termin nach der Sitzung des Zulassungsausschusses, genehmigt werden.
Bei Anträgen auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) sind die Unterlagen spätestens 6 Wochen vor der jeweiligen Zulassungssitzung bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses zum Zweck der Prüfung einzureichen.
Verspätet eingegangene oder unvollständige Anträge können in der Sitzung des Zulassungsausschusses nicht berücksichtigt werden.
Die Sitzungen des Zulassungsausschusses beginnen jeweils um 12:45 Uhr.