Praxisfuehrung-Qualitaet

Qualität

Hier finden Sie Informationen zum Verfahren der Qualitätsprüfung sowie die Kontaktmöglichkeit zum Referat Qualität der KZV BW.

Wir kümmern uns um Qualität

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg ist angehalten, die Qualität der in der vertragszahnärztlichen Versorgung erbrachten Leistungen im Einzelfall durch Stichproben zu prüfen (vgl. § 135b Abs. 2 SGB V). Das Verfahren der Qualitätsprüfung ist bundeseinheitlich geregelt.

In der Qualitätsprüfungsrichtlinie werden Auswahl, Umfang und Verfahren der Qualitätsprüfungen nach § 135b Abs. 2 SGB V geregelt. Der G-BA legt eine zu überprüfende Leistung in einer Qualitätsbeurteilungsrichtlinie fest. Die KZBV hat in der Qualitätsförderungsrichtlinie weitere organisatorische Einzelheiten und Durchführungsbestimmungen festgelegt.

Jährlich wird nur eine bestimmte Anzahl an Praxen überprüft (Stichprobe). Diese Praxen werden vom Referat Qualität der KZV BW umfänglich informiert und unterstützt. Die Praxen, deren Behandlungsdokumentationen keine Auffälligkeiten aufweisen, sind für die kommenden vier Jahre von der Stichprobenermittlung ausgenommen. Bei geringen Auffälligkeiten erfolgt dies zwei Jahre. Erhebliche Auffälligkeiten führen zu einer problembezogenen Wiederholungsprüfung.

Bei Rückfragen zu diesem Thema wenden Sie sich sehr gerne an das Referat Qualität.