Corona
Bitte beachten Sie auch unsere Rundschreiben und Gesundheitstelegramme.
Zusammenstellung gesicherter Informationen
- Informationen über Liquiditätshilfen – Unterstützungsmaßnahmen der KZV BW (Stand: 22. Februar 2021)
- Antragsformular der KZV BW für Liquiditätshilfen (Stand: 22. Februar 2021)
- Liste der Corona Ambulanzen der Universitätszahnkliniken, Kliniken und Schwerpunktpraxen für die Notfallbehandlung von COVID-19 infizierten Patienten bzw. von in Quarantäne befindlichen Patienten
Öffnung der Zahnärztehäuser für Fortbildungsveranstaltungen
Nach den Änderungen der Corona-Verordnung können unter Auflagen wieder Fortbildungsveranstaltungen in den Zahnärztehäusern durchgeführt werden. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und bitten Sie dringend um die Einhaltung der vorgegebenen Regelungen. Bitte informieren Sie sich auf beiliegendem Merkblatt.
Fragen zum Coronavirus
Zu Fragen rund um den vertragszahnärztlichen Bereich im Zusammenhang mit dem Coronavirus (z. B. Vertretungsfragen, verzögerte Einreichung der Abrechnung, etc.) haben wir für Sie eine gesonderte E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme unter InfoCovid19@kzvbw.de eingerichtet, über die wir Ihre Anfragen beantworten.
Bei Fragen, die die Praxisführung und den Praxisablauf betreffen, wenden Sie sich bitte an die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg (Telefonnummer: 0711 228450) und besuchen folgenden Link.
Weitere Informationen:
- Informationen zum Coronavirus
- Kontaktdaten der Gesundheitsämter der Landkreise (SM: Gesundheitsämter BW – Corona-Hotlines)
- Linkliste zu COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2)
- COVID-19: Verdachtsabklärung und Maßnahmen – Orientierungshilfe für Ärzte (Infografik)
- Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene
Behandlung von SARS-CoV-2-Patientinnen und -Patienten: Standardvorgehensweise für Zahnarztpraxen (Stand: 24. April 2020)
- Komprimierte Empfehlungen der DGZMK zur Coronakrise
- Stellungnahme AK Ethik der DGZMK (Stand: 19. April 2020)
- S1-Leitlinie: Umgang mit zahnmedizinischen Patienten bei Belastung mit Aerosol-übertragbaren Erregern
- Praxisschließung bei Coronavirus – Hinweise zum Anspruch auf Entschädigung
- Pressemitteilung: Krankschreibung bis zu sieben Tage nach telefonischer Rücksprache bei leichten Atemwegserkrankungen