Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg

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Start > Presse > Politik > VV Herbst 2020

Beschlüsse der KZV-Vertreterversammlung am 27. November 2020

Stimmkarte

Die Vertreterversammlung der KZV Baden-Württemberg tagte am 27. November 2020 im Rahmen einer Videokonferenz. Hiermit liefern wir Ihnen eine Übersicht über die im Umlaufverfahren verabschiedeten Anträge und Beschlüsse.

Die Anträge, die sich an die Politik richten, befassen sich im Wesentlichen mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Zahnarztpraxen im Land.
 

  • Forderung nach epidemiebedingter Zuschlagsposition im BEMA
    Die in den Praxen deutlich erhöhten Aufwendungen für Hygienemaßnahmen und Schutzausrüstung sowie die gestiegenen Rüst- und Aufklärungszeiten sind im BEMA nicht bewertet. Daher bedarf es einer gesetzlichen Grundlage, um im BEMA eine entsprechende Zuschlagsposition verankern zu können.
     
  • Gezielte Unterstützungsleistungen – Einführung eines echten Schutzschirms für die vertragszahnärztliche Versorgung in Pandemien und nationalen Katastrophensituationen
    Die VV der KZV BW fordert den Gesetzgeber und die Krankenkassen auf, für gezielte und regionale Unterstützungsleistungen für in finanzielle Schwierigkeiten geratene Praxen ohne Rückzahlungsverpflichtungen zu sorgen.
     
  • Beschaffung und Bevorratung von Schutzausrüstung
    Die VV der KZV BW fordert die Landesregierung auf, für Krisenfälle eine ausreichende Menge an persönlicher Schutzausrüstung für die vertragszahnärztliche Versorgung vorzuhalten und den Praxen im Bedarfsfall unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.


Für das kommende Jahr wurde außerdem der Haushalt mit dem dazugehörigen Stellenplan 2021 festgestellt. Der prozentuale Verwaltungskostenbeitrag für die Mitglieder wurde im Vergleich zum Jahr 2020 von 1,44 Prozent auf 1,37 Prozent abgesenkt. Dies entspricht einer Beitragsreduktion von ca. 5 Prozent.

Durch das Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG) soll die Pflicht, bei den Gesamtverträgen eine Vergütungsobergrenze festlegen zu müssen, für die Jahre 2021 und 2022 ausgesetzt werden. Daher konnten im Honorarverteilungsmaßstab für das Jahr 2021 die bisherigen begrenzenden Vergütungsregelungen gestrichen werden.


Die gefassten Beschlüsse sind hier aufgelistet:

  • Änderungen von Ordnungen
    - Aufwandsentschädigungsordnung
    - Reisekostenordnung I
  • Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben 2019
  • Abnahme der Jahresrechnung 2019 und Entlastung des Vorstandes
  • Feststellung des Haushaltes mit dem dazugehörigen Stellenplan 2021 /
    Festsetzung der Mitgliederbeiträge 2021
  • Honorarverteilungsmaßstab für das Jahr 2021
  • Neuwahl der Mitglieder des Landesausschusses Zahnärzte und Krankenkassen Baden-Württemberg
  • Benennung eines Mitgliedes für den Prothetik-Einigungs-Beschwerdeausschuss der KZV Baden-Württemberg, aus der Bezirksdirektion Stuttgart


Die Beschlüsse haben wir in der Download und Linkbox beigefügt.


presse@kzvbw.de
18.07.2017
Bild: KZV BW

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  • VV Herbst 2020 Anschreiben VV-Vorsitzender
  • VV Herbst 2020 Beschlüsse
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