Zahnärztlicher Notfalldienst in Baden-Württemberg: Einheitliche Notfalldienstnummer ab 9. Dezember 2022
Der zahnärztliche Notfalldienst erhält ab dem 9. Dezember 2022 in ganz Baden-Württemberg eine neue einheitliche Telefonnummer.
Unter 0761/120 120 00 erhalten Patient*innen die Information, welche Zahnarztpraxen in ihrer unmittelbaren Umgebung zum Zeitpunkt ihres Anrufes Notfalldienst haben.
Die bisher überwiegend kreisbezogenen Rufnummern gaben ausschließlich Auskunft über die Einteilung des zahnärztlichen Notfalldienstes im jeweiligen Stadt- oder Landkreis. Ab dem 9. Dezember 2022 gilt nun eine einheitliche Nummer für ganz Baden-Württemberg. Der Vorteil für die Patient*innen: Die Anfahrtswege werden künftig noch kürzer, da die diensthabenden Praxen aufgrund der Entfernung zum Anrufenden ermittelt werden.
Kurze Anfahrtswege
„Mit unserem neuen telefonischen Ansagesystem können wir die Patienten viel besser zur nächstgelegenen notdiensthabenden Praxis vermitteln“, so Dipl.-Volkswirt Christoph Besters, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der KZV BW und zuständig für den zahnärztlichen Notfalldienst der Vertragszahnärzteschaft in Baden-Württemberg. Mit der Eingabe der Postleitzahl über die Telefontastatur bekommt der Anrufende in der Regel fünf diensthabende Praxen angesagt.
Unsere Praxen sind für Sie da!
Für die Notfallbehandlung an Wochenenden, Feier- und Brückentagen sind die Vertragszahnärzt*innen in Baden-Württemberg tagsüber und auch nachts für ihre Patient*innen erreichbar. Organisiert wird der zahnmedizinische Notfalldienst von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KZV BW).
Zahnärztliche Notfallversorgung nach Unfällen
Für die Notfallversorgung nach Unfällen sind die Zahnkliniken in Baden-Württemberg sowie weitere Kliniken mit entsprechenden Fachabteilungen Anlaufstelle.