„Parodontitis: Behandlung für 30 Millionen Patientinnen und Patienten erhalten!“
Mehr als 15.000 Protestschreiben: Zahnärzt*innen fordern Änderungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes
Anlässlich des in Kürze beginnenden parlamentarischen Verfahrens über das sogenannte GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) haben sich, organisiert von den 17 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen), bundesweit mehr als 15.000 niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte an einer Protestaktion gegen das Gesetz beteiligt. Ziel ist die Sicherung der Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen nach der neuen Parodontitis-Richtlinie des G-BA. Diese präventionsorientierte Behandlung würde durch die aktuelle Gesetzesfassung de facto abgeschafft.
Sicherung der Behandlung von Parodontalerkrankungen
Erst 2021 wurde gemeinsam mit den Krankenkassen, der Ärzteschaft, der Patientenvertretung und den Fachgesellschaften die moderne, präventionsorientierte Behandlung von Parodontalerkrankungen in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen – und dies unter Mitwirkung des Bundesgesundheitsministeriums.
Neben den unmittelbar positiven Auswirkungen für die Mundgesundheit verhindert die Parodontalbehandlung u.a. Herz-Kreislauferkrankungen. Auch die Wechselwirkung von Parodontitis mit Diabetes ist wissenschaftlich belegt und weitere, durch die chronischen Entzündungen ausgelöste Krankheiten unterstreichen die Bedeutung der Parodontalbehandlung.
Die Aufnahme der dreijährigen sogenannten „Therapiestrecke“ in den GKV-Leistungskatalog war deshalb ein großer Fortschritt für eine präventionsorientierte Gesundheitsversorgung der Bevölkerung.
Budgetierung verhindert Inanspruchnahme der Leistungen
Über das Instrument der nun geplanten Budgetierung entzieht das Gesetz der Versorgung die erforderlichen finanziellen Mittel – mit gravierenden Folgen: Begonnene Behandlungen, die sich nach der Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis über drei Jahre erstrecken, können dann teilweise nicht in der geplanten Form zu Ende geführt und neue Behandlungen nicht begonnen werden. Davon sind mehr als 30 Millionen Versicherte betroffen, denen der rechtlich zugesagte Leistungsanspruch auf eine wirksame Parodontalbehandlung durch dieses Gesetz wieder entzogen wird.
„Darüber hinaus muss sich der Gesundheitsminister die Frage gefallen lassen, warum ausgerechnet in dem Bereich des Gesundheitssystems eine Budgetierung eingeführt werden soll, der durch konsequenten Ausbau von Prophylaxe und Prävention seinen Anteil an den GKV-Ausgaben von 9 Prozent im Jahr 2000 auf heute nur 6 Prozent heruntergefahren hat“, so Dr. Ute Maier, Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Wie wenig durchdacht dieser Ansatz sei, zeigen die Konsequenzen für die Parodontalbehandlungen.
Vor den in den kommenden Sitzungswochen beginnenden entscheidenden Verhandlungen des Gesetzes im Deutschen Bundestag fordern die unterzeichnenden Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte deswegen vom Bundesgesundheitsminister, auf diese Leistungskürzung zu verzichten und beim Gesetz nachzubessern.
Bundesrat: Parodontalbehandlungen weiter ermöglichen
Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat nach erläuternden, sach- sowie fachorientierten Informationen der KZBV und KZVen und nach Gesprächen der jeweiligen Landesgesundheitsministerien mit Vertretern der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in den Ländern nun gefordert, das Gesetz an dieser Stelle zu ändern und die Parodontalbehandlung im notwendigem Umfang weiter zu ermöglichen.
Dr. Ute Maier betont: „Es ist gelungen, die Landesgesundheitsministerinnen und -minister davon zu überzeugen, dass dieses Gesetz in der jetzigen Fassung fatale Auswirkungen nicht nur für die Mundgesundheit, sondern wegen der eindeutig belegten Zusammenhänge von Parodontitis etwa mit Herzkreislauferkrankungen und Diabetes, auch insgesamt für die Gesundheit der Patientinnen und Patienten hätte. Herr Minister Lauterbach hat dennoch öffentlich angekündigt, dieses Gesetz
werde ohne weitere Änderungen durch den Bundestag gehen. Dem widersprechen nicht nur die Gesundheitsexperten der Länder, sondern bundesweit mehr als 15.000 Zahnärztinnen und Zahnärzte, davon allein 1.500 aus Baden-Württemberg. Ich fordere deshalb Herrn Minister Lauterbach auf: Hören Sie auf diejenigen, die Tag für Tag die Menschen behandeln und gewähren Sie den Patientinnen und Patienten auch zukünftig ohne Einschränkung die notwendige medizinische Versorgung!“
Pressemitteilung in Kooperation mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Deutschlands.