Erfolgreich Zahngesundheit und Zahnvorsorge als elementaren Bestandteil der Pflege verankern
Der demographische Wandel verändert unsere Gesellschaft in eine „Gesellschaft des langen Lebens“. Dies schafft viele neue Möglichkeiten und Chancen, allerdings steigt daneben auch der Pflegebedarf. Alle Akteure im Gesundheits- und Sozialbereich sind deshalb gefordert, gute Bedingungen in der Pflege und eine hohe Qualität der medizinischen und zahnmedizinischen Versorgung für die Pflegebedürftigen zu gewährleisten.
Wichtig für die Lebensqualität von Pflegebedürftigen sind sowohl deren allgemeiner Gesundheitszustand als auch die Möglichkeit zur sozialen Teilhabe. Die Mundgesundheit spielt dabei eine wichtige Rolle. Der Erhalt der eigenen Zähne und der Kaufähigkeit bis ins hohe Alter muss für alle pflegebedürftigen Menschen im Land möglich sein.
Durch eine wohnortnahe Versorgung und erfolgreiche Prophylaxe konnte die Zahngesundheit der älteren Bevölkerungsgruppen in den vergangenen Jahrzehnten deutlich verbessert werden. Allerdings verschlechtert sich die Mundgesundheit dieser Menschen häufig innerhalb kurzer Zeit, wenn sie aufgrund von Einschränkungen und abnehmender Mobilität den Zahnarzt nicht mehr wie gewohnt aufsuchen können.
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg und die Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e.V. setzen sich daher gemeinsam für eine feste Verankerung der zahnmedizinischen Versorgung in unseren Pflegestrukturen ein. Eine enge, partnerschaftliche Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure in Gesundheit und Pflege ist für uns der Schlüssel für eine nachhaltige Verbesserung der Zahngesundheit von pflegebedürftigen Menschen.
Seit 2014 haben Zahnärztinnen und Zahnärzte die Möglichkeit, Kooperationsverträge mit stationären Pflegeeinrichtungen abzuschließen. Durch die aktuelle Gesetzgebung sind Pflegeeinrichtungen verpflichtet, entsprechende Vereinbarungen zu treffen und die Kassenzahnärztliche Vereinigung ist gefordert, bei Anfragen kooperationsbereite Zahnärzte zu vermitteln. In den vergangenen Jahren wurden bereits zahlreiche solcher Kooperationsvereinbarungen geschlossen. Die Anzahl der Verträge steigt wöchentlich, bereits ein Drittel der Pflegeeinrichtungen verfügt über einen festen Kooperationszahnarzt.
Ziel der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg und der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e.V. ist es, die stationären Pflegeeinrichtungen sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte beim Abschluss von Kooperationsverträgen zu unterstützen und somit zu einer flächendeckenden Versorgung der Pflegebedürftigen beizutragen. Menschen in Baden-Württemberg, die sich in stationärer oder häuslicher Pflege befinden, sollen regelmäßig von der Betreuung durch einen Zahnarzt profitieren können. In der häuslichen Pflege sind Kooperationsverträge nicht erforderlich.