BeteiligungsApp der KZV BW
Dem Vorstand der KZV BW liegt die Meinung der KZV-Mitglieder sehr am Herzen. Mit der BeteiligungsApp können wichtige Meinungsimpulse der Zahnärzteschaft aufgenommen werden – unbürokratisch, einfach und anonym. Alle Mitglieder der KZV BW können sich beteiligen, Vorschläge einbringen und sich informieren. Machen Sie mit und beteiligen sich so bei der Entschungsfindung für Ihren Berufsstand!

„Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg geht als erste Organisation der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen neue Wege, um ihre Mitglieder an Entscheidungsprozessen zu aktuellen Themen zu beteiligen. Eine direkte Rückkopplung über digitale Tools ermöglicht es einer Organisation, die Ideen und Anregungen aus der Mitgliedschaft in die Verbandsarbeit einfließen zu lassen. Diese Form der niederschwelligen Mitgliederbeteiligung sehen wir leider noch viel zu selten. Solche Beteiligungsmöglichkeiten festigen das gegenseitige Vertrauen und stärken die Verbandsarbeit. Daher ist es sehr positiv, dass die Zahnärzteschaft in Baden-Württemberg durch die Initiative der KZV BW dazu nun eine moderne Möglichkeit nutzt.“
Alle Mitglieder bekommen von der KZV BW einen persönlichen Code zur Teilnahme zugeschickt. Mit diesem lässt sich die App freischalten. Befragungen werden dann in der App automatisch angezeigt.
Teilnahme über Smartphone oder Tablet
Schritt 1: Zunächst müssen Sie sich die App im Google Play Store bzw. im App Store von Apple herunterladen (Suchbegriff: „beteiligungsapp kzvbw“) und auf Ihrem Smartphone oder Tablet installieren.
Schritt 2: Öffnen Sie die BeteiligungsApp und registrieren Sie sich einmalig mit dem 40-stelligen Code oder indem Sie den QR-Code scannen. Den 40-stelligen Code bzw. den QR-Code entnehmen Sie bitte dem Ihnen postalisch zugesandten Anschreiben. Ihre Registrierung ist dann für alle künftigen Befragungen gültig.
Push-Nachrichten informieren über neue Befragungen.
Teilnahme über einen Computer
Schritt 1: Folgen Sie dem Link.
Schritt 2: Klicken Sie auf „weiter“, bis Sie zur Registrierung gelangen.
Schritt 3: Registrieren Sie sich mit Ihrem 40-stelligen Code, der Ihnen postalisch zugeschickt wurde.
Nach der Registrierung können Sie online an einer Abstimmung teilnehmen.
- Juli 2022: „Duales Studienangebot der DHBW für das Praxispersonal„
- April/ Mai 2022: „Freiberufliche Tätigkeit als Zahnärztin/Zahnarzt: Konkurrenz durch große Medizinische Versorgungszentren (MVZ) im Praxisalltag?„
- September 2021: „Bundestagswahl 2021 – gesundheitspolitische Weichenstellungen„
- Mai 2021: „Versorgung im ländlichen Raum„
Die Ergebnisse der Befragungen finden Sie in der BeteiligungsApp unter „Frühere Befragungen“.
Wenn Sie Ihren Code verloren haben, senden wir Ihnen diesen gern nochmals zu. Schreiben Sie uns dazu einfach eine Mail an presse@kzvbw.de.
Mit Ihrer Mail geben Sie Ihr Einverständnis für einen Versand per E-Mail. Wichtig ist, dass Sie Ihren Code gut aufbewahren. Er berechtigt Sie allein zur Teilnahme an Abstimmungen über die BeteiligungsApp.
Bei Fragen, Anregungen oder Ideen zur BeteiligungsApp der KZV BW haben, wenden Sie sich an:
Stabsstelle Kommunikation und Politik 0711 – 7877 218 presse@kzvbw.de Albstadtweg 9
70567 Stuttgart
Die BeteiligungsApp bietet allen Mitgliedern die Möglichkeit, direkt an die KZV zu treten.
- Kontaktformular
Über ein Kontaktformular können sich Mitglieder unter Angabe von Name (optional), E-Mail-Adresse (obligat) und Telefonnummer (optional) ihr Feedback zukommen lassen. Auf diese Weise können wir auf Ihr Feedback reagieren. - Kummerkasten
Für Mitglieder, die sich gerne anonym an ihre KZV wenden möchten, gibt es den Kummerkasten. Hier können Nachrichten einfach eingetippt und abgeschickt werden.
Wir freuen uns auf Ihre persönliche, wertvolle Rückmeldung!
Die einmalige Registrierung mit individuellem Code unterbindet Mehrfachabstimmungen und stellt sicher, dass nur KZV-Mitglieder aus Baden-Württemberg abstimmen können. Die Teilnahme an einer Befragung ist immer freiwillig und völlig anonym. Rückschlüsse, ob eine Person teilgenommen und wie sie die Fragen beantwortet hat, sind nicht möglich.
Das Verfahren zur Teilnahme und Auswertung der Befragungen wurde mit dem Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Baden-Württemberg abgestimmt.