Kurz vorgestellt: Dr. Florentine Carow-Lippenberger, KZV BW-Vorstandsreferentin für Frauen und Angestellte
Beruf
Ihre Wünsche an „Zahn und Zukunft“
Beruf
Editorial
Warum ein Newsletter für angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte?
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als angestellte Zahnärzt*innen erhalten Sie diese erste Ausgabe des Newsletters „Zahn & Zukunft“. Wir richten uns damit speziell an alle Zahnärztinnen und Zahnärzte, die als Angestellte in einer Praxis arbeiten. Die berufliche Situation von Ihnen unterscheidet sich oftmals von den Kolleginnen und Kollegen in Niederlassung, deswegen möchten wir mit diesem Service ganz konkret auf Ihre Situation bei der Berufsausübung eingehen.
Die Botschaft der KZV BW ist klar: Wir interessieren uns für Ihre Anliegen, Interessen und Bedürfnisse. In diesem Newsletter erhalten Sie Informationen zum Thema Corona und stellen unsere Vorstandsreferentin für angestellte Zahnärzt*innen Dr. Carow-Lippenberger vor. Des Weiteren möchten wir in dieser Ausgabe gerne von Ihnen erfahren, welche Themen für Sie besonders wichtig sind. Es würde uns deshalb sehr freuen, wenn Sie an unserer kleinen Umfrage teilnehmen würden.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Ihre Dr. Ute Maier
COVID-19
Corona: Was Angestellte wissen müssen
Mit einschneidenden Maßnahmen versuchen Bund und Länder die Ausbreitung des Coronavirus zu stoppen. Das Infektionsgeschehen bleibt dynamisch und die Bundesregierung schwört die Bürger*innen auf einen harten Jahresbeginn ein. Gesundheitsämter, Mediziner*innen und Pflegepersonal kämpfen an vorderster Front gegen die Pandemie.
Bei der Bekämpfung des Virus sind Beschäftigte im medizinischen Bereich persönlich gefordert, müssen oft Mehrarbeit leisten oder sind durch persönliches Engagement involviert. Viele machen dabei individuelle Abstriche. Durch die hohen Hygienestandards in den Zahnarztpraxen ist der Schutz vor einer Ansteckung gewährleistet. Dennoch sind arbeitsrechtliche Fragen zum Arbeitsschutz oder zur Kurzarbeit für viele ein Thema. Was müssen Beschäftige wissen?
Die Praxis muss wegen eines Coronafalls im Team geschlossen werden:
Falls Angestellte in eine behördlich angeordnete Quarantäne geschickt werden oder eine ganze Praxis im Rahmen einer behördlichen Anordnung geschlossen werden muss, können betroffene Arbeitnehmer*innen einen Rechtsanspruch auf Entschädigung nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Höhe des Verdienstausfalls für sechs Wochen gegenüber ihrem Arbeitgeber geltend machen. Danach greifen Regelungen zum Krankengeld, das die zuständige Behörde übernimmt. Liegt ein tatsächlicher Krankheitsfall vor, ist die Krankenkasse für das Krankengeld zuständig. Das Krankengeld liegt bei 70 Prozent des Bruttoverdienstes, darf dabei aber 90 Prozent des Nettogehalts nicht übersteigen.
Kitas oder Schulen sind aufgrund einer behördlichen Anordnung geschlossen – was tun?
Im Falle von Schul- und Kitaschließungen stellt sich häufig die Frage nach einer Freistellung. In diesen Fällen empfiehlt sich erst einmal, das direkte Gespräch mit dem/der Arbeitgeber*in zu suchen. Zwar sind in erster Linie Arbeitnehmer*innen verpflichtet, sich um geeignete Betreuungsangebote zu kümmern, jedoch haben Betroffene in dieser Situation auch Anspruch auf Entschädigung, wenn sie ihre Kinder selbst zuhause betreuen müssen. Die Verdienstausfallentschädigung beträgt 67 Prozent des Nettoeinkommens, wird für zehn Wochen gewährt (bei Alleinerziehenden für 20 Wochen) und ist monatlich bei 2.016 Euro gedeckelt. Den Antrag zur Entschädigung finden Sie hier. Die Regelung bezieht sich auf zu betreuende Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Kurz vorgestellt: Dr. Florentine Carow-Lippenberger, KZV BW-Vorstandsreferentin für Frauen und Angestellte
Sie suchen als angestellte Kollegin oder angestellter Kollege Antworten auf Ihre Fragen rund um Ihr Anstellungsverhältnis? Mit Dr. Florentine Carow-Lippenberger hat der KZV BW-Vorstand eine junge Zahnärztin als Vorstandsreferentin für Frauen und Angestellte gewinnen können, die als Ansprechpartnerin den angestellten Kolleginnen und Kollegen zur Seite steht und die gerne Ihre Fragen zur Anstellung und Ihre Anregungen und Wünsche zur Berufspolitik aufnimmt.
Dr. Carow-Lippenberger arbeitete selbst als angestellte Zahnärztin. Sie kennt also die Themen, die angestellte Zahnärztin*innen beschäftigen, aus eigener Erfahrung. Mittlerweile hat sie eine eigene Praxis, auch wenn sie ihren angestellten Status bisher noch nicht ganz aufgegeben hat und in einer weiteren Praxis einige Stunden als Angestellte tätig ist. Als Mutter von Zwillingen weiß sie zudem um die Herausforderung, den zahnärztlichen Beruf und die Familie unter einen Hut zu bringen.
Ihr Motto: „Ich möchte die Stimme für die jungen Kolleginnen und Kollegen sein. Die Bedürfnisse haben sich gewandelt und dem müssen die Zahnärzteschaft und auch das Ehrenamt Rechnung tragen. Dazu ist es mir wichtig, die unterschiedlichen Generationen miteinander ins Gespräch zu bringen, um gemeinsam die Strukturen der Berufsausübung weiterzuentwickeln. Ziel ist, dass die angestellten Zahnärzt*innen als wichtige Säule in der zahnärztlichen Versorgung wahrgenommen werden und die Vereinbarkeit von Praxisalltag und Beruf in Zukunft noch besser möglich ist.“
Dr. Carow-Lippenberger erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Dr. Florentine Carow-Lippenberger
E-Mail: fc@zahnarzt-drcarow.de
Telefonnummer: 07131-251044
Sie freut sich auf einen Austausch mit Ihnen!
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Ihre Wünsche an „Zahn und Zukunft“
Liebe Leser*innen,
wir interessieren uns für Ihre Anregungen, Fragen und Ziele. Worüber möchten Sie mehr wissen? Welche Themen sollen im Newsletter „Zahn und Zukunft“ angesprochen werden?
Hierfür haben wir eine kleine Umfrage vorbereitet.
Machen Sie mit!
Für weitere Ideen, Themen und Vorschläge können Sie sich auch an presse@kzvbw.de oder 0711-7877218 wenden.