Die bestehende Vereinbarung zum Genehmigungsverzicht mit der AOK BW wurde modifiziert. Ab dem 1. August 2022 sind Behandlungspläne für Versicherte bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zur Genehmigung einzureichen.Weiterlesen
Der Vorstand der KZV BW hat auch mit der KNAPPSCHAFT ein positives Verhandlungsergebnis für das Jahr 2022 erzielt. Die Vertragsverhandlungen für das Jahr 2022 sind somit mit allen Vertragspartnern abgeschlossen.Weiterlesen
Mit Gültigkeit für alle Krankenkassen in Baden-Württemberg vereinbarte der Vorstand der KZV BW rückwirkend ab 1. Januar 2022 die Erhöhung des Punktwertes für den Auslagenersatz beim Sprechstundenbedarf (SSB-Punktwert). Der neue Punktwert beträgt 0,0534 EUR.Weiterlesen
Der Vorstand der KZV BW hat auch mit der KNAPPSCHAFT ein positives Verhandlungsergebnis für das Jahr 2022 erzielt. Die Vertragsverhandlungen für das Jahr 2022 sind somit mit allen Vertragspartnern abgeschlossen.Weiterlesen
Mit Gültigkeit für alle Krankenkassen in Baden-Württemberg vereinbarte der Vorstand rückwirkend ab 1. Januar 2022 die Erhöhung des Punktwertes für den Auslagenersatz beim Sprechstundenbedarf (SSB-Punktwert). Der neue Punktwert beträgt 0,0534 EUR.Weiterlesen
Wie bereits kurz vorab berichtet, konnte der Vorstand der KZV BW bereits frühzeitig Verhandlungsergebnisse mit der AOK BW, dem BKK Landesverband Süd und der Landesebene der Ersatzkassen für das Jahr 2022 erzielen. Nun sind auch die Verhandlungen mit der IKK classic und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG-LKK) abgeschlossen.Weiterlesen
Der Vorstand der KZV BW konnte in den letzten zwei Tagen die Verhandlungen mit dem BKK Landesverband Süd und der Landesebene der Ersatzkassen für das Jahr 2022 mit einem positiven Ergebnis abschließen.Weiterlesen
Mit der AOK Baden-Württemberg konnte nach intensiven Verhandlungen für das Jahr 2022 ein positives Verhandlungsergebnis erzielt werden. Trotz der komplexen Ausgangslage gelang auf Basis der guten vertragspartnerschaftlichen Zusammenarbeit eine Einigung. Somit wird für die vertragszahnärztlichen Honorare in Baden-Württemberg frühzeitig Rechts- und Planungssicherheit geschaffen.Weiterlesen
Die Vertragsverhandlung mit der AOK Baden-Württemberg für das Jahr 2022 konnte nach intensiven Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen werden. Trotz der komplexen Ausgangslage gelang auf Basis der guten vertragspartnerschaftlichen Zusammenarbeit eine Einigung. Somit wird für die vertragszahnärztlichen Honorare in Baden-Württemberg frühzeitig Rechts- und Planungssicherheit geschaffen.Weiterlesen
Mit Gültigkeit für alle Krankenkassen in Baden-Württemberg vereinbarte der Vorstand rückwirkend ab 1. Januar 2021 die Erhöhung des Punktwertes für den Auslagenersatz beim Sprechstundenbedarf (SSB-Punktwert). Der neue Punktwert beträgt 0,0520 EUR.Weiterlesen
Wie bereits vorab berichtet, konnte der Vorstand der KZV BW auch mit der SVLFG-LKK und der KNAPPSCHAFT ein positives Verhandlungsergebnis für das Jahr 2021 erzielen.Weiterlesen