Anlässlich der Gesellschafterversammlung der gematik äußern sich die Gesellschafter zum Konnektorentausch. Das Statement in Bezug auf den Beschluss zum Konnektorentausch dokumentieren wir für Sie.Weiterlesen
Um speziell Zahnarztpraxen auf die Einführung des elektronischen Rezepts (E-Rezept) vorzubereiten, hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) einen neuen Informationsfilm produziert, der auf die besonderen Belange des Berufsstands abstellt. Weiterlesen
Ende 2022 erreichen die ersten Konnektoren der Firma CGM/KoCobox, die im Jahr 2017 ausgegeben wurden, das Ende ihrer fünfjährigen, technisch begrenzten Betriebszeit und können nicht weiterverwendet werden. Dabei handelt es sich zunächst nur um einige wenige Installationen. Entsprechend dem Herstellungsdatum werden im Zeitablauf auch die Konnektoren der weiteren Anbieter folgen.Weiterlesen
Für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) sowie für weitere TI-Anwendungen und Updates haben Zahnarztpraxen Anspruch auf Refinanzierungspauschalen.Weiterlesen
Bei rund 40 Prozent der Zahnarztpraxen in Baden-Württemberg ist der KIM Dienst noch nicht eingerichtet. Das bedeutet, dass in diesen Praxen eine wesentliche Voraussetzung fehlt, um die ab dem 1. Juli 2022 gesetzlich vorgegebene Pflichtanwendung „Elektronische Arbeitsunfähigkeit (eAU)“ anzuwenden.Weiterlesen
Vor wenigen Wochen wurde berichtet, dass die Konnektoren des Herstellers secunet unberechtigt Patientendaten (Seriennummern der eGK-Zertifikate von gesperrten elektronischen Gesundheitskarten) protokollieren würden und damit den Produkt-Spezifikationen widersprechen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat nun in einem Schreiben an ärztliche und zahnärztliche Standesorganisationen klargestellt, dass die Leistungserbringer hierfür datenschutzrechtlich nicht verantwortlich sind.Weiterlesen
Derzeit befindet sich das Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) in der Pilotphase und soll ab dem 1. Juli 2022 im Echtbetrieb zur Verfügung stehen. Das EBZ ist die erste Telematikanwendung für Zahnarztpraxen, um bestehende Abläufe in der Zahnarztpraxis wesentlich zu vereinfachen.Weiterlesen
Bereits seit dem 1. Juli 2021 müssen Zahnarztpraxen aufgrund gesetzlicher Vorgaben die Anwendung „elektronische Patientenakte (ePA)“ im Wirkbetrieb vorhalten. Andernfalls muss das Honorar so lange um ein Prozent gekürzt werden, bis ein entsprechender Nachweis erbracht wurde.Weiterlesen
Die Testphase zur Einführung des E-Rezepts wurde vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) verlängert. Ziel dieser Verlängerung ist es, die organisatorische und technische Bereitschaft sowie die Systemstabilität zu verbessern.Weiterlesen
Die zwischen der KZBV und dem GKV-Spitzenverband vereinbarte Regelung zur Erstbefüllung einer elektronischen Patientenakte (ePA) aus dem Jahr 2021 gilt auch ab dem 1. Januar 2022 bis zu einer Neuregelung weiterhin fort.Weiterlesen
Bei einigen eGK, die mit dem Kartenterminal ORGA 6141 genutzt werden, kann es zu Systemabstürzen kommen, nachdem die Karten eingesteckt werden.Weiterlesen
Einem aktuellen Medienbericht zufolge protokollieren die Konnektoren des Herstellers secunet unberechtigt Patientendaten. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat den Hersteller und die gematik aufgefordert, die Vorwürfe schnell und umfassend aufzuklären. Weiterlesen