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01.12.2021 Recht

Geldforderungen: Verjährung von Ansprüchen aus dem Jahr 2018

Geldforderungen verjähren nach der gesetzlichen Verjährungsfrist grundsätzlich drei Jahre nach ihrer Begründung/Entstehung. Mit Ablauf des Jahres 2021 verjähren somit alle Geldforderungen aus dem Jahr 2018. Für den Fall, dass noch Forderungen zu Ihren Gunsten bestehen, die nicht beglichen wurden, sollten Sie diese vor Jahresende geltend machen. Weiterlesen