Im September 2022 stellte das Bundesarbeitsgericht (BAG) fest, dass in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbindlich aufzuzeichnen ist. Bisher verpflichtet das Arbeitszeitgesetz die Arbeitgeber lediglich zur Aufzeichnung der werktäglichen Arbeitszeit über acht Stunden sowie der gesamten Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen.Weiterlesen
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Dezember 2022 müssen Arbeitgeber Ihre Angestellten ausdrücklich zum Abbau von Resturlaub auffordern. Der Anspruch verfällt oder verjährt erst nach einem Hinweis des Arbeitgebers.Weiterlesen
Angesichts des bevorstehenden Jahreswechsels sollten Sie überprüfen, ob noch Geldforderungen aus dem Jahr 2019 bestehen, die bisher nicht ausgeglichen wurden. Denn mit Ablauf des Jahres tritt ggf. die gesetzliche Verjährung dieser Zahlungsansprüche ein.Weiterlesen
Nach einer Falschaussage eines Arztes bestehen keine Prüfungspflichten seitens des Portalbetreibers, urteilte das Oberlandesgericht Saarbrücken. Falsche Behauptungen seien „objektiv ungeeignet“, die Rechtswidrigkeit der beanstandeten Bewertung zu begründen. Die negative Beurteilung einer Patientin sei rechtlich statthaft.Weiterlesen
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat am vergangenen Montag den Eilantrag eines nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpften Zahnarztes abgelehnt, mit dem dieser gegen das vom Landkreis Grafschaft Bentheim verhängte Tätigkeitsverbot vorgehen wollte. Weiterlesen
Das Sozialgericht Stuttgart hat die Klage eines Allgemeinmediziners gegen eine Honorarkürzung wegen fehlender Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) zurückgewiesen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens wurde jedoch eine Berufung vor dem Landessozialgericht zugelassen.Weiterlesen
Das Amtsgericht Bremen hat die Forderung eines Arztes nach einer zusätzlichen GOÄ-Hygienegebühr gegenüber einem Privatpatienten zurückgewiesen. Der Hygieneaufwand in der Pandemie könne das per GOÄ geregelte Maß übersteigen, das sei das „Betriebsrisiko des Arztes“, so der Richter.Weiterlesen
Geldforderungen verjähren nach der gesetzlichen Verjährungsfrist grundsätzlich drei Jahre nach ihrer Begründung/Entstehung. Mit Ablauf des Jahres 2021 verjähren somit alle Geldforderungen aus dem Jahr 2018. Für den Fall, dass noch Forderungen zu Ihren Gunsten bestehen, die nicht beglichen wurden, sollten Sie diese vor Jahresende geltend machen.Weiterlesen
Mit Blick auf das Jahresende haben wir für Sie die aktuell geltenden Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes zum Verfall und zur Übertragung des Urlaubs zusammengefasst.Weiterlesen
Nach Plänen der Europäischen Union sollen Ermittlungsbehörden in allen europäischen Staaten durch die sog. „E-Evidence-Verordnung“ ungehinderten Zugriff auf Daten von Internet-Providern bekommen. Doch damit droht die ärztliche Schweigepflicht ad absurdum geführt zu werden.Weiterlesen
AOK-Vorstand Martin Litsch sieht nach der Wahl die neue Bundesregierung gefordert, „das Patientenrechtegesetz von 2013 im Sinne der Patientinnen und Patienten weiterzuentwickeln“. Zu diesem Zweck hat die Kasse ein fast 100 Seiten umfassendes Positionspapier vorgelegt. Unter anderem fordert die AOK Nachbesserungen zur leichteren Beweisführung bei vermuteten Behandlungs- und Pflegefehlern und zur Verkürzung der Verfahren.Weiterlesen