Noch bis 28. Februar 2023 haben Sie die Möglichkeit, am Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP) teilzunehmen: Füllen Sie die ZäPP-Erhebungsunterlagen aus und senden Sie sie an das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi). Machen Sie mit bei ZäPP! Es lohnt sich für Ihre Praxis.Weiterlesen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,sehr geehrte Damen und Herren,
für das Jahr 2023 wünschen wir Ihnen von Herzen viel Erfolg bei allen persönlichen und beruflichen Vorhaben, Zuversicht und nicht zuletzt eine starke Gesundheit.
Das neue Jahr beginnt mit einem Wechsel im Vorstand der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Wir sind dankbar für das Vertrauen, das uns die Delegierten der Vertreterversammlung […]Weiterlesen
Auf der Webseite der KZBV steht das neue Update zur Digitalen Planungshilfe (DPF) bereit. Die neue Version 3.1.7.0 enthält die zum 1. Januar 2023 geltenden neuen Festzuschussbeträge.Weiterlesen
Im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Zahnarztnummer (ZANR) sind lt. KZBV folgende Aspekte im Umgang mit der Verwendung der Zahnarztnummer zu berücksichtigen:Weiterlesen
Damit viele Zahnärztinnen und Zahnärzte am Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP) teilnehmen, wird die Frist nochmals bis zum 28. Februar 2023 verlängert. Anfang Januar erhalten Sie dazu ein Informationsschreiben des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi).Weiterlesen
Sehr geehrte Damen und Herren,liebe Kolleginnen und Kollegen,
unsere gemeinsame Amtszeit als Vorstand der KZV BW wird mit Ablauf des Jahres 2022 enden. Mit dem letzten Rundschreiben des Jahres möchten wir Ihnen deshalb ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit, für viele bereichernde persönliche Kontakte, für Ihr langjähriges Vertrauen und für Ihren großartigen Einsatz bei der Versorgung […]Weiterlesen
Schätzungen zufolge leiden bis zu 20 Prozent der europäischen Bevölkerung an Dentophobie. Dentophobie ist dabei nicht nur für die Betroffenen ein Problem, sondern auch für die zahnärztlich Tätigen und das Gesundheitssystem selbst. Eine aktuelle Übersichtsarbeit beleuchtet die verschiedenen Aspekte der Dentophobie nach dem aktuellen Stand und deren Behandlung.Weiterlesen
Der zahnärztliche Notfalldienst erhält ab dem morgigen Freitag, den 9. Dezember 2022, in ganz Baden-Württemberg eine neue einheitliche Telefonnummer. Unter 0761/120 120 00 erhalten Patient*innen die Information, welche Zahnarztpraxen in ihrer unmittelbaren Umgebung zum Zeitpunkt ihres Anrufes Notfalldienst haben.Weiterlesen
Vor wenigen Monaten hat die Europäische Kommission (EU) den Farbstoff Titandioxid als krebserregend eingestuft und als Lebensmittelzusatzstoff verboten. Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat die Verordnung hierzu allerdings für nichtig erklärt. Titandioxid war oder wird bei einigen Zahnpasten als Weißstoff verwendet.Weiterlesen
Auf unserer Webseite steht Ihnen ab sofort das Formular für den Antrag auf Verlängerung der UPT-Leistungen (Vordruck 5d) als beschreibbare PDF-Datei zur Verfügung. Weiterlesen
Mit der 37. Änderungsvereinbarung zum Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z) wurden
in mehreren Paragraphen und Anlagen Anpassungen vorgenommen.Weiterlesen
Der zahnärztliche Notfalldienst erhält ab 9. Dezember 2022 in ganz Baden-Württemberg eine neue einheitliche Telefonnummer. Unter 0761/120 120 00 können sich Patient*innen über die notdiensthabenden Zahnarztpraxen in ihrer unmittelbaren Umgebung informieren.Weiterlesen