Ab 1. Juli 2023 wird die Anwendung des Elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahrens (EBZ) auch im Bereich Parodontologie (PAR) verpflichtend eingeführt. Der Stufenrollout des PAR-Moduls durch die Praxisverwaltungssoftware-Hersteller wurde offiziell am 1. April 2023 begonnen.Weiterlesen
Impfleistungen, die bis zum 31. Dezember 2022 erbracht worden sind, können bis spätestens zum Ablauf des 30. April 2023 abgerechnet werden, alle weiteren längstens bis 12. Oktober 2023.Weiterlesen
Die Sicherheit Ihrer Daten und die Förderung von Nachhaltigkeit sind Ihrer KZV BW wichtige Anliegen. Daher wollen wir die mit Ihnen bislang i. d. R. schriftlich geführte Korrespondenz künftig zunehmend auf elektronischem Weg führen und hierfür den Kommunikationsdienst KIM nutzen. Weiterlesen
Aufgrund einer Änderung des Sozialgesetzbuch V sind die Zulassungsausschüsse verpflichtet, die bei ihnen zugelassenen Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) und Ermächtigte bis zum 20. Juli 2023 dazu aufzufordern, das Bestehen eines ausreichenden Berufshaftpflichtversicherungsschutzes durch eine Versicherungsbescheinigung nachzuweisen.Weiterlesen