Sowohl mit der AOK Baden-Württemberg als auch mit dem BKK Landesverband Süd konnte im Rahmen der aktuellen Vertragsverhandlungen für das Jahr 2023 ein Ergebnis bezüglich der Erhöhung der Punktwerte erzielt werden.Weiterlesen
Nachdem es für die vergangenen beiden Jahre aufgrund der Corona-Pandemie keine Vergütungsobergrenzen für vertragszahnärztliche Behandlungen gab, hat der Gesetzgeber für das Jahr 2023 diese wieder eingeführt. Das zugrundeliegende Gesetz wurde erst Ende 2022 beschlossen. Zum Zeitpunkt der Sitzung der Vertreterversammlung (VV) der KZV BW am 25./26. November 2022 waren die Folgen des Gesetzes für die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Baden-Württemberg noch nicht exakt absehbar, so dass die VV seinerzeit den HVM für das Jahr 2023 nicht beschlossen hat. Da uns aktuell zahlreiche Anfragen zu dieser Thematik erreichen, möchten wir Sie hiermit über den aktuellen Sachstand informieren.Weiterlesen
Erfreulicherweise tritt die BKK Freudenberg zum 1. April 2023 der Protokollnotiz zur Qualitätsverbesserung der vertragszahnärztlichen Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen bei.Weiterlesen
Nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wird die COVID-19-Schutzimpfung in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung überführt. Damit endet die Berechtigung der Zahnärzt*innen zur Erbringung von Impfleistungen zum 7. April 2023.Weiterlesen
Die Datenträgeraustausch-Module sind von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) den Softwareherstellern unter folgender Versionsnummer zugesandt worden.Weiterlesen