Rundschreiben Nr. 2 (2023)

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15.03.2023 Praxisinfo

Honorarverteilungsmaßstab (HVM) 2023

Nachdem es für die vergangenen beiden Jahre aufgrund der Corona-Pandemie keine Vergütungsobergrenzen für vertragszahnärztliche Behandlungen gab, hat der Gesetzgeber für das Jahr 2023 diese wieder eingeführt. Das zugrundeliegende Gesetz wurde erst Ende 2022 beschlossen. Zum Zeitpunkt der Sitzung der Vertreterversammlung (VV) der KZV BW am 25./26. November 2022 waren die Folgen des Gesetzes für die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Baden-Württemberg noch nicht exakt absehbar, so dass die VV seinerzeit den HVM für das Jahr 2023 nicht beschlossen hat. Da uns aktuell zahlreiche Anfragen zu dieser Thematik erreichen, möchten wir Sie hiermit über den aktuellen Sachstand informieren. Weiterlesen