Hardwaretausch: Austausch der ersten Konnektoren notwendig
Telematik
TI-Refinanzierungsübersicht: Offene Ansprüche und Verfristungen
Telematik
Kommunikation im Medizinwesen (KIM): Bis spätestens 1. Juli 2022 einrichten
Praxisinfo
Unterkieferprotrusionsschienen als GKV-Leistung: ausschließlich bei obstruktiver Schlafapnoe
Praxisinfo
Europäische Krankenversichertenkarten (EHIC): Rein digitale Version berechtigt nicht zur Inanspruchnahme von Sachleistungen
Praxisinfo
Dokumentencenter: Wartungsarbeiten am 19. April 2022
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Telematik
E-Rezept: Erklärvideo der KZBV
Um speziell Zahnarztpraxen auf die Einführung des elektronischen Rezepts (E-Rezept) vorzubereiten, hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) einen neuen Informationsfilm produziert, der auf die besonderen Belange des Berufsstands abstellt.
Der Clip erläutert in knapp drei Minuten anschaulich und allgemeinverständlich Grundlagen, Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der digitalen Anwendung „E-Rezept“. Zudem illustriert er konkrete Anwendungsszenarien und Vorteile im Rahmen der zahnärztlichen Versorgung.
Auf der Website der KZBV finden Sie darüber hinaus weitere Informationen zum E-Rezept, wie z.B. einen speziellen „Leitfaden für die Praxis“ mit einer Zusammenstellung häufig gestellter Fragen (FAQ).
Die Informationen der KZBV zum E-Rezept erreichen Sie unter diesem Link.
Telematik
Hardwaretausch: Austausch der ersten Konnektoren notwendig
Ende 2022 erreichen die ersten Konnektoren der Firma CGM/KoCobox, die im Jahr 2017 ausgegeben wurden, das Ende ihrer fünfjährigen, technisch begrenzten Betriebszeit und können nicht weiterverwendet werden. Dabei handelt es sich zunächst nur um einige wenige Installationen. Entsprechend dem Herstellungsdatum werden im Zeitablauf auch die Konnektoren der weiteren Anbieter folgen.
Betroffene Praxen werden von ihrem Anbieter rechtzeitig über das Ende der Betriebszeit und den notwendigen Austausch der Komponenten informiert.
Für den Austausch der Komponenten soll es nach Aussage der KZBV Erstattungspauschalen geben, die noch auf Bundesebene mit dem GKV-Spitzenverband verhandelt werden müssen.
Hintergrund:
Entsprechend dem Konzept der gematik zur Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur (TI 2.0) sollen die bisherigen Konnektoren und Praxisausweise (SMC-B) durch neue technische Verfahren abgelöst werden. Diese werden jedoch in absehbarer Zeit noch nicht verfügbar sein. Um die Kontinuität des Betriebes auch beim Übergang zur TI 2.0 abzusichern und aufwändige Zwischenlösungen zu vermeiden, hat sich die gematik für einen Hardwaretausch als insgesamt sicherste Lösung entschieden.
Telematik
TI-Refinanzierungsübersicht: Offene Ansprüche und Verfristungen
Für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) sowie für weitere TI-Anwendungen und Updates haben Zahnarztpraxen Anspruch auf Refinanzierungspauschalen.
Mit der neu geschaffenen Refinanzierungsübersicht können Sie sich online unter dem nachfolgenden Link, nach Anmeldung im Mitgliederbereich, selbst einen Überblick verschaffen, welche Refinanzierungspauschalen an Ihre Praxis bereits ausbezahlt wurden und ob gegebenenfalls einzelne Pauschalbeträge noch nicht abgerufen wurden.
Denken Sie bitte daran, dass Ansprüche auf Refinanzierung entsprechend BMV-Z Anlage 11, § 6 Absatz 4 innerhalb eines Jahres nach Anschluss und Nutzung bei der KZV BW geltend gemacht werden müssen. Ansonsten gelten die Ansprüche als verwirkt.
Telematik
Kommunikation im Medizinwesen (KIM): Bis spätestens 1. Juli 2022 einrichten
Bei rund 40 Prozent der Zahnarztpraxen in Baden-Württemberg ist der KIM Dienst noch nicht eingerichtet. Das bedeutet, dass in diesen Praxen eine wesentliche Voraussetzung fehlt, um die ab dem 1. Juli 2022 gesetzlich vorgegebene Pflichtanwendung „Elektronische Arbeitsunfähigkeit (eAU)“ anzuwenden.
Darüber hinaus ist KIM auch die notwendige Grundlage für
den sicheren Datenaustausch zwischen Arzt- und Zahnarztpraxen
das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EZB) ab dem 1. Juli 2022
Die Einrichtung und der Betrieb von KIM werden durch TI-Refinanzierungspauschalen kostendeckend gefördert
KIM Bereitstellungspauschale 100,- Euro
monatliche Betriebskostenpauschale für zwei KIM-Adressen 16,- Euro
und können auf unserer Website unter diesem Link beantragt werden.
Praxisinfo
Unterkieferprotrusionsschienen als GKV-Leistung: ausschließlich bei obstruktiver Schlafapnoe
Gemäß den Richtlinienvorgaben kann bei erwachsenen Patient*innen die Behandlung mit einer Unterkieferprotrusionsschiene zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden, wenn eine behandlungsbedürftige obstruktive Schlafapnoe festgestellt wurde und eine Überdrucktherapie nicht erfolgreich ist oder nicht durchgeführt werden kann.
Die Anfertigung zu Lasten der GKV muss in diesen Fällen durch einen spezialisierten Vertragsarzt oder eine spezialisierte Vertragsärztin verordnet werden.
Die Anfertigung von sog. Schnarcherschienen zur Behandlung des habituellen Schnarchens erfüllt die o. g. Voraussetzungen nicht, ist somit nicht Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung und muss deshalb mit den Patient*innen privat vereinbart werden.
Praxisinfo
Europäische Krankenversichertenkarten (EHIC): Rein digitale Version berechtigt nicht zur Inanspruchnahme von Sachleistungen
Laut der Deutschen Verbindungsstelle – Krankenversicherung Ausland (DVKA) des GKV-Spitzenverbandes stellen verschiedene EU-Staaten den Versicherten durch die dort zuständigen Krankenversicherungsträger zunehmend (zusätzlich) digitale Versionen der EHIC zur Verfügung.
Eine Abbildung der EHIC, z. B. auf dem Smartphone, berechtigt gegenwärtig jedoch nicht zur Inanspruchnahme von Sachleistungen im Rahmen der EG-Verordnungen bzw. des Verfahrens nach Anlage 18 BMV-Z.
Nach den bestehenden EU-Regelungen berechtigt die EHIC nur dann zur Inanspruchnahme von Sachleistungen, wenn sie tatsächlich als physische Karte vorgelegt wird.
Praxisinfo
Dokumentencenter: Wartungsarbeiten am 19. April 2022
Aufgrund von Wartungsarbeiten steht das Dokumentencenter für Zahnärztinnen und Zahnärzte auf der Webseite der KZV BW am Dienstag, 19. April 2022, ab 6:00 Uhr, leider nicht zur Verfügung.
Die Wartungsarbeiten dauern voraussichtlich bis 11:00 Uhr an.