Rundschreiben Nr. 2 (2022)

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16.03.2022 Vertrag

Vertragsverhandlung mit der AOK Baden-Württemberg für das Jahr 2022: Erfolgreicher Abschluss

Mit der AOK Baden-Württemberg konnte nach intensiven Verhandlungen für das Jahr 2022 ein positives Verhandlungsergebnis erzielt werden. Trotz der komplexen Ausgangslage gelang auf Basis der guten vertragspartnerschaftlichen Zusammenarbeit eine Einigung. Somit wird für die vertragszahnärztlichen Honorare in Baden-Württemberg frühzeitig Rechts- und Planungssicherheit geschaffen. Weiterlesen
16.03.2022 Telematik

ePA-Pflicht: Vermeiden Sie Honorarkürzungen!

Bereits seit dem 1. Juli 2021 müssen Zahnarztpraxen aufgrund gesetzlicher Vorgaben die Anwendung „elektronische Patientenakte (ePA)“ im Wirkbetrieb vorhalten. Andernfalls muss das Honorar so lange um ein Prozent gekürzt werden, bis ein entsprechender Nachweis erbracht wurde. Weiterlesen
16.03.2022 Telematik

E-Rezept: Praxen für Pilotphase gesucht

Die Testphase zur Einführung des E-Rezepts wurde vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) verlängert. Ziel dieser Verlängerung ist es, die organisatorische und technische Bereitschaft sowie die Systemstabilität zu verbessern. Weiterlesen
16.03.2022 Telematik

eAU: Terminvorgaben des BMG

Das Bundeministerium für Gesundheit (BMG) hat in einer Erklärung gegenüber der gematik nun offiziell mitgeteilt, dass die elektronische Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit (eAU) in der ersten Ausbaustufe als verbindliche Anwendung flächendeckend ab spätestens 1. Juli 2022 anzuwenden ist. Weiterlesen
16.03.2022 Praxisinfo

Gebühren-App: Gebührenpositionen kompakt und übersichtlich

Mit der „Gebühren-App“ bietet die KZV BW ihren Mitgliedern sowie den Mitarbeiterinnen in den Praxen ein nutzerfreundliches, multimediales und stets aktuelles Tool zur Unterstützung der täglichen Arbeit. Mit der App behalten Sie den Überblick über die vertragszahnärztlichen Gebührenpositionen sowie die Abrechnungsbestimmungen. Weiterlesen
16.03.2022 Praxisinfo

Zahnärztliche Versorgung militärischen Personals: Aktualisierte Allgemeine Regelung A-860/13

In der am 12. April 2021 in Kraft getretenen Allgemeinen Regelung A-860/13 „Zahnärztliche Versorgung militärischen Personals“ fanden die neuen Regelungen zur Therapie von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen noch keine Berücksichtigung. Nach erfolgter Umsetzung im Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z) und im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) hat das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) nun den betreffenden Abschnitt angepasst und weitere kleinere Änderungen vorgenommen. Weiterlesen