Seit Januar 2021 müssen Krankenkassen ihren Mitgliedern die elektronische Patientenakte (ePA) anbieten. Derzeit wird die ePA in einer Testphase in ausgewählten Praxen erprobt. Für die flächendeckende Anwendung in den (Zahn-)Arztpraxen ab Juli 2021 haben wir für Sie die wesentlichen Informationen zusammengestellt.Weiterlesen
Für die Anwendung der elektronischen Patientenakte ePA ab dem 1. Juli 2021 sowie der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eAU ab dem 1. Oktober 2021 muss in jeder Praxis mindestens ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) vorhanden sein.
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Für den Betrieb eines eHealth-Konnektors (PTV3), beispielsweise durch ein eHealth-Update eines VSDM-Konnektors (PTV1) oder bei einer Erstinstallation eines eHealth-Konnektors (PTV3) erhalten Sie eine zusätzliche monatliche Betriebskostenpauschale in Höhe von 1,50 Euro je Konnektor-Standort.Weiterlesen
Videosprechstunden, Videofallkonferenzen und Telekonsile können seit Oktober 2020 im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung eingesetzt und entsprechend abgerechnet werden.Weiterlesen
Wir haben für Sie den Leitfaden zur Verordnung einer Krankenbeförderung überarbeitet. Der Leitfaden enthält unter anderem Ausfüllhinweise und praxisbezogene Beispiele. Sie haben Fragen hierzu? Ihr Ansprechpartner, Herr Bernhard Maier, hilft Ihnen gerne weiter: Herr Bernhard Maier Tel. 0621 38000-333 E-Mail: bernhard.maier@kzvbw.deWeiterlesen
Infolge des Brexit-Abkommens hat Großbritannien als Anspruchsnachweis für die Behandlung von Patientinnen und Patienten ab dem 1. Januar 2021 eine weitere neue Karte, die sogenannte Global Health Insurance Card (GHIC) eingeführt. Diese berechtigt ebenfalls zur Behandlung nach dem üblichen Verfahren für EU-Bürger (sog. Muster 80/81-Verfahren). Die von der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) aktualisierten […]Weiterlesen
Bei den Beschreibungen der Befundnummern 6.4 und 6.4.1 in unserer „Schnellübersicht BEMA-GOZ-GOÄ-BEL II und Festzuschüsse“ mit Stand 1. Januar 2021 hat sich leider der Fehlerteufel eingeschlichen.Weiterlesen
Sie wollen Ihre Abrechnungen nicht online bzw. über die Portalerfassung an die KZV BW übertragen und diese weiterhin per Papier einreichen? Wir bieten Ihnen diese Dienstleistung weiterhin an. Weiterlesen
Die Datenträgeraustausch-Module sind von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) den Softwareherstellern unter folgender Versionsnummer zugesandt worden: Weiterlesen