Wie bereits kurz vorab berichtet, konnte der Vorstand der KZV BW die Punktwerte mit der AOK BW, der Landesebene der Ersatzkassen, dem BKK Landesverband Süd, der IKK classic und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau für das Jahr 2023 vereinbaren. Zwischenzeitlich sind auch die Verhandlungen mit der KNAPPSCHAFT dazu abgeschlossen.Weiterlesen
Am 17. Juni 2023 hat die Vertreterversammlung der KZV BW den HVM für das Jahr 2023 beschlossen. Dieser regelt die Verteilung der von den Krankenkassen zu leistenden höchstzulässigen Gesamtvergütungen auf die Zahnarztpraxen in Baden-Württemberg.Weiterlesen
Die Verhandlungen einer Vereinbarung zur Umstellung der Finanzierung der Kosten der Telematikinfrastruktur (TI) auf neue monatliche Tl-Pauschalen zwischen der Kas-senzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) konnten im April 2023 nicht zum Abschluss geführt werden. Damit war das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in der Pflicht, spätestens zum 1. Juli 2023 den Vereinbarungsinhalt festzulegen.Weiterlesen
Seit Kurzem liegt ein Gesetzesentwurf vor, mit dem Zahnarztpraxen deutschlandweit ab dem 1. Januar 2024 zur Nutzung des E-Rezepts verpflichtet werden sollen.
Auch wenn das Gesetz noch nicht verabschiedet worden ist, kann davon ausgegangen wer-den, dass Vertragszahnärzte ab Januar 2024 apothekenpflichtige Arzneimittel elektronisch verordnen müssen. Andernfalls drohen den Praxen Honorarkürzungen und die Reduktion der monatlichen TI-Pauschale.
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Mit der 41. Änderungsvereinbarung zum Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z) wurden einige vertragszahnärztliche Formulare aktualisiert bzw. ergänzt. Weiterlesen
Seit Anfang Juni läuft die Kampagne „Zähne zeigen“, mit der die KZVen und die KZBV auf die negativen Auswirkungen der Budgetierung für die zahnärztliche Versorgung hinweisen. Flyer und Postkarten im Kampagnendesign können bei der KZV BW kostenlos nachbestellt werden.Weiterlesen