Zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg in seinem Onlineauftritt eine Seite eingerichtet mit Informationen zur Impfpflicht und einer landeseinheitlichen digitalen Meldemöglichkeit in Form eines digitalen Meldeportals. Damit können die betroffenen Einrichtungen lt. Information des Sozialministeriums einfach und datensicher ihrer Benachrichtigungspflicht nachkommen und die Gesundheitsämter die Daten zeitnah verarbeiten. Die Übermittlung per Post bleibt davon unberührt.Weiterlesen