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„Alles unter einen Hut“ Nr. 4 (2021)

15.12.2021

In dieser Ausgabe

Service
Editorial
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Notfalldienstordnung in Baden-Württemberg
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Dr. Carmen Budau im Interview zum Notfalldienst: „Das ist gut, was wir hier machen.“
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Kultusministerium erlaubt freiwillige Quarantäne vor Weihnachten

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Copyright unsplash.com/Chad Madden

Editorial

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zu unserem Sicherstellungsauftrag gehört auch die zahnmedizinische Versorgung unserer Patientinnen und Patienten außerhalb der Sprechstundenzeiten. Als Zahnärztinnen und Zahnärzte stehen wir zu unserem gesellschaftlichen Auftrag und nehmen diese Verantwortung tagtäglich wahr. Damit der zahnärztliche Notfalldienst für Familien nicht zur Belastung wird, ist in der Notfalldienstordnung richtigerweise die Befreiung z.B. in der Schwangerschaft oder der Zeit nach der Geburt geregelt – nicht nur für Zahnärztinnen, sondern auch für Zahnärzte!

In dieser Ausgabe haben wir für Sie die wichtigsten Infos zum Notfalldienst zusammengefasst.

Auch der Erfahrungsaustausch liegt uns am Herzen: Wie erlebt eine Zahnärztin den Notfalldienst? Welche besonderen Situationen gab es? Gibt es auch schöne Aspekte?

Es ist uns ein großes Anliegen, Sie und Ihre Kolleg*innen im Newsletter zu Wort kommen zu lassen. Ich freue mich deshalb sehr, dass Frau Kollegin Dr. Carmen Budau ihre Notfalldienst-Erfahrungen mit uns und Ihnen teilt.

Aber nicht nur die Notfalldienste sind eine Herausforderung: Auch die Pandemie fordert uns nach wie vor, gerade jetzt in diesen Tagen: Vor diesem Hintergrund wünsche ich Ihnen von Herzen eine ruhige und vor allem erholsame Weihnachtszeit und alles Gute im neuen Jahr.

Bleiben Sie gesund!

Ihre Dr. Ute Maier

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Notfalldienstordnung in Baden-Württemberg

Wie ist der zahnärztliche Notfalldienst in Baden-Württemberg geregelt? Wir haben die wichtigsten Punkte der Notfalldienstordnung für Sie zusammengefasst und in den Bezirksdirektionen nachgefragt, wie mit Diensttauschen umgegangen wird.

Vertragszahnärzt*innen sind grundsätzlich verpflichtet, in zahnmedizinischen Notfällen Hilfe zu leisten. Die Notdienstordnung regelt im Wesentlichen nachfolgende Punkte:

Wie ist der Notfalldienst in den BDen organisiert?

Die Einteilung und Bekanntgabe der Notfalldienste erfolgt durch die jeweiligen Bezirksdirektionen (§3 und §4 Notfalldienstordnung). Diese teilen für die einzelnen Landkreise im Voraus die Notfalldienste ein, z.T. geschieht dies in Absprache mit der/dem Kreisvereinigungsvorsitzenden. Verwaltung und Zahnärztinnen unterstützen sich hier gegenseitig. Die Notfalldienstbezirke sind so abgegrenzt, dass unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahl die diensthabenden Zahnärzt*innen in zumutbarer Zeit erreicht werden können.

In der BD Stuttgart wurde der Notfalldienst für die Stadt Stuttgart einschließlich der Landkreise Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg, Rems-Murr und Göppingen kürzlich neu geregelt. Ab Januar 2022 wird in einer neu eingerichteten Notfalldienstpraxis in Stuttgart der zahnärztliche Notfalldienst zentral für diese Landkreise übernommen. Die bisherige Einteilung vor Ort für den Notfalldienst entfällt. Falls Sie aktuell Interesse an der Übernahme eines Notfalldienstes im neuen Notfalldienstzentrum haben, wenden Sie sich gerne an Marion Kreis (Tel.: 07 11/78 77-189, E-Mail: marion.kreis@kzvbw.de) oder Anne Pfaffenberger (Tel.: 07 11/78 77-181, E-Mail: anne.pfaffenberger@kzvbw.de) für weitere Informationen.

Wie lange dauert der Notfalldienst?

Die Dauer des Notfalldienstes regelt §5 der Notfalldienstordnung: An Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen sowie Werktagen zwischen Weihnachten und Neujahr werden Zahnärztinnen zum Notfalldienst für mindestens 24 Stunden eingeteilt. Der Dienst kann aber auch mehrere Tage, d.h. 48 Stunden umfassen. In dieser Zeit ist vormittags und nachmittags mindestens eine einstündige Anwesenheit in der Praxis einzurichten. Außerhalb dieser Zeit ist die/der zum Notfalldienst eingeteilte Zahnärzt*in verpflichtet, erreichbar zu sein.

Der Notfalldienst soll „sich auf die Beseitigung der den Notfall verursachenden Beschwerden“ beschränken (§6), über die Weiterbehandlung (§7) ist der/die Patient*in aufzuklären.

Was, wenn ich nicht kann?

„Was mache ich, wenn ich meinen Notfalldienst tauschen muss, weil ich kurzfristig wegen Krankheit oder eines Notfalls ausfalle und wenn ich keine Vertretung finde?“ Auch diese Fälle sind in der Notfalldienstordnung (§9) geregelt. So kann in zwingenden Fällen getauscht werden. „Der Tausch ist der zuständigen Bezirksdirektion der KZV BW mindestens eine Woche vor Beginn des Notfalldienstes von dem für den Notfalldienst eingeteilten Zahnarzt mitzuteilen.“ (§9 Absatz 1) „Bei kurzfristiger Verhinderung muss sich der eingeteilte Zahnarzt selbst um eine Vertretung kümmern.“ (§9 Absatz 2) Wenn kurzfristig Ersatz gefunden muss, helfen die Ansprechpartnerinnen in den BDen auch bei der Suche nach einer Vertretung. Auch hier gehen Verwaltung und Zahnärzteschaft Hand in Hand.

Befreiung von der Teilnahme am Notfalldienst

Zahnärzt*innen können sich von der Teilnahme am Notfalldienst befreien lassen. Unter §10 Abs. 1 werden Befreiungsgründe genannt. Dazu gehören:

Hier finden Sie die Notfalldienstordnung zum Nachlesen.

Sie haben Fragen zum Notdienst in Ihrer BD? Dann wenden Sie sich an:

Bezirksdirektion Stuttgart: Frau Kreis, 0711/7877-189

Bezirksdirektion Tübingen: Frau Ellner, 07071/911-121

Bezirksdirektion Freiburg: Frau Stoicov, 0761/4506-361

Bezirksdirektion Karlsruhe: Frau Ottstadt, 0621/38000-116

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Dr. Carmen Budau im Interview zum Notfalldienst: „Das ist gut, was wir hier machen.“

Dr. Carmen Budau ist niedergelassene Zahnärztin in Baienfurt im Landkreis Ravensburg. Im Interview berichtet sie über den Spagat, den der Notfalldienst für sie als alleinerziehende Mutter bedeutet, und äußert Wünsche, wie man den Notfalldienst familienfreundlicher gestalten könnte.

Frau Dr. Budau, wir wollen heute über das Thema zahnärztlicher Notfalldienst sprechen. Der Notfalldienst ist ja Teil des Sicherstellungsauftrags der KZVen, womit die Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte dazu verpflichtet sind, Notfalldienste zu übernehmen. Vielleicht können Sie zu Beginn einmal beschreiben, wie oft Sie für den Notfalldienst eingeteilt sind, wie lange dieser geht und wie Sie diese Zeiten organisieren?

Wir sind zwei bis drei Mal im Jahr als Praxis für den Notdienst eingeteilt, die Anzahl der Dienste ist je nach Kreise unterschiedlich. Bei uns im Kreis Ravensburg müssen wir nicht das komplette Wochenende abdecken wie in anderen Kreisen, sondern wir sind entweder Samstag oder Sonntag oder für die Brückentage eingeteilt. Das ist perfekt gelöst und kommt uns sehr entgegen. Es gibt auch Kreise die sehr viel öfter Notdienst haben. Da sind wir schon sehr, sehr glücklich.

Was ein bisschen weniger schön ist und was wir nicht ganz verstehen: Unter der Woche gibt es gar keine Nachtnotdienste. Deswegen verstehen wir nicht, warum wir am Wochenende diesen Nachtnotdienst machen müssen. In diesem Beruf sind mittlerweile überwiegend Frauen tätig. Und die Nachtnotdienste sind für uns Frauen schwieriger zu organisieren. Wir wissen ja nicht, wer kommt. Ich als Frau traue mich nicht, alleine den Notdienst durchzuführen. Meine Ex-Chefs waren alle Männer, die haben immer alleine den Nachtnotdienst gemacht, aber ich traue mich nicht alleine in die Praxis zu fahren, muss ich ehrlich sagen. Und bis meine Mitarbeiterin da ist, sie wohnt nicht um die Ecke, und bis die Stühle vorbereitet sind und die Technik hochgefahren ist, dauert es zwei Stunden. Deswegen empfinden wir diesen Nachtnotdienst als nicht unbedingt sinnvoll. Wir würden es begrüßen, wenn es die Möglichkeit gäbe, den Nachtnotdienst auf 23.00 Uhr oder auch 24.00 Uhr zu begrenzen. Ich denke, da würde niemand etwas sagen. Und wenn es irgendwie die Möglichkeit gäbe, diese Nachtnotdienste ganz abzuschaffen, das wäre wunderbar, denn wie gesagt, unter der Woche gibt es sie auch nicht.

In der Notfalldienstordnung steht, dass es eine feste Zeit gibt, in der in der Praxis behandelt werden muss, also beispielsweise von 10.00 bis 11.00 Uhr. Und während der restlichen Zeit hätte man telefonische Bereitschaft. Wie ist das bei Ihnen? Sind Sie rund um die Uhr in der Praxis, wenn Sie Notfalldienst haben?

Bis jetzt war es immer so, dass die Patienten nicht nur in dieser festgelegten Sprechstunde anrufen, sondern gleich um 8.00 Uhr, also wenn mein Dienst anfängt. Und es ist oft der Fall, dass übertrieben wird. Selten kommen Fälle, die wirklich zum Notfalldienst gehören. Da sind dann Retainer oder Schneidekanten abgebrochen und es kratzt etwas an der Lippe, das sind keine Notfälle. Aber am Telefon sind die Leute nicht ehrlich, da wird oft übertrieben. Von dem, was wir in der Praxis am Wochenende behandeln, sind maximal 50 Prozent wirkliche Notfälle. Aber wenn die Patienten da sind, dann schicken wir sie in der Regel nicht nach Hause. Und das schaffen wir dann alles nicht in dieser einen Stunde. Manchmal arbeiten wir wirklich durchgehend und kaum ist man dann Zuhause, kommt zu Ruhe und will mit der Familie abendessen, ruft wieder jemand an und dann fährt man wieder in die Praxis.

Wie viele Patient*innen haben Sie ungefähr an einem ganz normalen Notfalldiensttag?

Das ist unterschiedlich. Ich hatte acht Patienten, aber ich hatte auch über 20 Patienten. Als angestellte Zahnärztin war ich in einer größeren Praxis, da waren es auch mal 40 Patienten. Im Schnitt sind es wohl acht Patienten vormittags und acht Patienten nachmittags.

Sie haben gesagt, dass es für Sie als Frau nicht einfach ist, abends oder nachts den Notfalldienst auszuführen. Wie lösen Sie dieses Problem?

Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Nächstes Jahr bin ich am Heiligen Abend mit Notfalldienst dran. Ich bin alleinerziehende Mutter, meine Tochter ist nicht mehr ganz klein, trotzdem braucht sie noch ihre Mama. Es ist schwierig, gerade am Heiligen Abend nachts das Kind alleine zu lassen. Das muss man gut organisieren. Manchmal kommt mir die Notfalldiensteinteilung wie russisches Roulette vor. Warum könnte man sich nicht überlegen, welche Zeiten für welche Kolleginnen und Kollegen am besten zu besetzen sind? Für Eltern sind die Schulferien ein Problem. Wir Eltern müssen immer einen Plan B finden und Kompromisse treffen. Das geht schon, aber es ist nicht immer angenehm. Ich habe mich nicht beschwert, dass ich am Heiligen Abend Notdienst habe, ich verstehe das, ich bin verpflichtet, ich muss auch mal dran sein. Und nur weil ich alleinerziehende Mutter bin, will ich auch keine Sonderbehandlung haben. Aber schön ist es nicht und Sie haben mich gefragt, wie ich mich als Frau und als Mutter fühle und dann sag ich Ihnen, der Spagat zwischen Familie und Beruf ist hier besonders schwierig. Trotzdem liebe ich meinen Beruf.

Haben Sie als Frau einmal eine Situation im Notfalldienst erlebt, die für Sie bedrohlich war?

Ja, das habe ich. Seitdem ich selbständig bin, gab es einmal eine etwas gefährliche Situation, aber da war dann auch Polizei dabei. Da kam einer mit Handschellen aus dem Gefängnis zu mir in die Praxis. Da habe ich mich nicht wohl gefühlt, weil man ja nicht weiß, wie die Menschen reagieren. Der Mann ist gekommen, weil er höllische Schmerzen hatte, er hatte auch panische Angst vor Spritzen und wollte den Mund nicht aufmachen. Die Polizei wollte, dass ich ihn behandle. Aber ich kann ja niemanden zwingen. Das war schon so eine Situation, bei der ich dachte: Oh Gott, am liebsten würde ich jetzt woanders sein. Und als Angestellte Zahnärztin hatte ich auch einen Fall, da kam ein Drogensüchtiger. Da war ich unsicher, was ich sagen soll, damit er nicht überreagiert. Der Mann war wie in Trance und hatte zudem noch einen großen Hund dabei. Und wir am Stuhl sind ja alles Frauen – meine Helferinnen sind alle noch sehr jung. Klar hat man dann Respekt in einer solchen Situation. Aber sowas passiert auch tagsüber, zum Beispiel, dass Stockbesoffene in der Praxis anfangen zu schreien und zu randalieren, wenn sie kurz warten müssen. So erleben wir immer wieder Situationen, die mit Vorsicht zu genießen sind.

Bis jetzt habe ich aber nie einen Patient abgelehnt. Zu meinem Lebensgefährten habe ich aber gesagt, wenn nachts jemand anruft und ich in die Praxis muss, dann muss er mitkommen, alleine gehe ich nicht.

Gibt es beim Notfalldienst auch schöne Aspekte? Situationen, die Sie positiv überrascht haben?

Ja, selbstverständlich – und das gilt nicht nur für den Notdienst! Wenn man sieht, dass man helfen kann, dass man jemanden von Schmerzen befreien kann, dann sieht man die Dankbarkeit und das Glitzern in den Augen der Patienten. Das sind unbezahlbare Momente. Das gibt uns Kraft, nach vorne zu schauen und zu sagen, das ist gut, was wir hier machen. Das ist immer ein sehr schönes Erlebnis. Wir als Zahnärzte, die wir mit Menschen arbeiten, sind privilegiert, weil wir immer dieses positive Feedback bekommen.

Haben Sie eine Idee ,ob wie sich der Notfalldienst im ländlichen Bereich anders gestaltet, als beispielsweise in der Stadt?

Da bin ich etwas überfragt, aber ich denke, dass auf den Land die Leute nicht wegen jeder Kleinigkeit nachts anrufen. Die halten mehr aus und gehen erst am Montag. Das ist meine Empfindung auf Grundlage der Gespräche mit Kollegen: Je größer die Stadt, desto mehr Notfälle.

Und ein aktuelles Thema: Hat Corona den Notfalldienst verändert?

Für uns hat sich gar nichts geändert, überhaupt nicht. Die Hygienemaßnahmen sind dieselben, egal ob der Patient Hepatitis, Aids oder Corona hat. Unsere Hygienemaßnahmen sind bei allen Patienten gleich hoch.

Was ist, wenn Sie mal den Notfalldienst nicht übernehmen können? Wie helfen Sie sich dann weiter? Sind Sie in einem Netzwerk organisiert?

Zuerst schauen wir untereinander, ob wir eine andere Praxis finden, die für uns einspringen kann. Bei uns im Kreis Ravensburg wird ständig von anderen Praxis angerufen, um zu klären, ob jemand den Notfalldienst übernehmen oder tauschen kann. Und wenn das nicht klappt, dann melden wir uns bei der Bezirksdirektion Tübingen und fragen, ob die was wissen. Ich weiß aber zum Beispiel, dass am Heiligen Abend niemand tauschen will, das muss ich es erst gar nicht erst versuchen. Dann machen mein Kind und ich nächstes Jahr eben Bescherung in der Praxis. (lacht)

Halten Sie die Regelung, dass sich Zahnärztinnen ab Schwangerschaft bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes vom Notfalldienst befreien lassen können, für familientauglich? Gäbe es eine Lösung, die der Vereinbarkeit von Familie & Beruf besser entgegen kommen würde?

Ja, es wäre wirklich eine große Hilfe für Frauen mit kleinen Kindern, wenn sie länger als diese drei Jahre befreit wären. Wenn es so wäre, dass man zumindest vom nächtlichen Notfalldienst befreit wäre, dann wäre das sicherlich nicht so ein großes Problem. Denn tagsüber lässt sich gut eine Betreuung organisieren, tags ist der Notdienst gut machbar. Aber nachts lasse ich meine 14-jährige Tochter immer noch nicht gerne alleine.

Haben Sie sich denn, als Sie schwanger waren und als Ihre Tochter klein war, vom Notfalldienst befreien lassen?

Ja, das habe ich gemacht. Das war richtig gut.

Fühlen Sie sich von der KZV BW gut betreut bei der Durchführung des Notfalldiensts? Würden Sie sich etwas wünschen?

Ich fühle mich sehr gut betreut. Wenn wir eine Frage haben, dann ist die Bezirksdirektion die erste Station, bei der wir anrufen und nachfragen und da gibt es immer jemanden, der uns eine Antwort gibt oder uns hilft, Dienste zu tauschen. Das ist schon sehr gut.

Was ich mir vielleicht wünschen würde, ist eine andere Regelung, wer wann dran ist. Denn es gibt schon Kollegen, auf die immer wieder der Notfalldienst an den „ungeliebten“ Tagen fällt. Vielleicht könnte man bei der Verteilung der Notfalldienste darauf achten, dass gewisse Aspekte berücksichtigt werden, z.B. kleine oder schulpflichtige Kinder. Und wenn es um nachts geht, könnte man vielleicht eher die Männer fragen – obwohl, da wollen wir Frauen eigentlich schon auch gleichberechtigt sein! (lacht) Wir sind ja selbstbewusste unabhängige Frauen, da müssen wir dann wohl durch.

Wünschen würde ich mir auch, dass man sowohl die Kolleginnen und Kollegen, als auch die Patientinnen und Patienten darüber informiert, was eigentlich ein Notfall ist und somit am Wochenende behandelt werden muss. Vielleicht könnte man dazu im Rundschreiben und in der Presse mal informieren? Vielleicht würde auch ein Zuschlag helfen, wie bei den Apotheken oder Tierärzten am Wochenende, damit sich die Patienten überlegen, ob sie unbedingt noch nachts um 2.00 Uhr zum Zahnarzt müssen oder es vielleicht auch aushalten, bis sie am Montag zum eigenen Zahnarzt können.

Vielen Dank für das Gespräch!

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Kultusministerium erlaubt freiwillige Quarantäne vor Weihnachten

Um Ansteckungen während der Weihnachtsfeiertage zu vermeiden, erlaubt das Kultusministerium Baden-Württemberg im Zeitraum von 20. bis zum 22. Dezember 2021 eine selbstgewählte Quarantäne. In dieser Zeit können Erziehungsberechtigte Schüler*innen von der Präsenzpflicht beurlauben lassen. Was Sie dabei beachten müssen, lesen Sie hier:

Der Beurlaubungswunsch muss von einem Erziehungsberechtigten schriftlich angezeigt werden. Volljährige Schüler*innen können dies ohne Erziehungsberechtigten tun. Die Schule soll dem*der Schüler*in Arbeitsaufträge und Materialien zur Bearbeitung im Beurlaubungszeitraum bereitstellen. Eine nachträgliche Beurlaubung nach dem 20. Dezember ist nicht vorgesehen.

Falls Eltern ein betreuungspflichtiges Kind beurlauben wollen, müssen sie sich selbst um eine Betreuung kümmern. Einen Anspruch auf Entschädigung bei Verdienstausfall gibt es, anders als bei einer offiziellen Schließung von Schulen und Kitas, nicht, da die Beurlaubung auf freiwilliger Basis stattfindet.