Berufspolitik Digitalisierungsstrategie des Bundesgesundheitsministeriums: Stellungnahmen der Zahnärzteschaft
Krankenversicherung Entwicklungen bei den Krankenkassen: aktuelle Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums
Service Online-Veranstaltung des Deutschen Ethikrats: Probleme und Lösungen bei der Nutzung von Gesundheitsdaten
Berufspolitik
Digitalisierungsstrategie des Bundesgesundheitsministeriums: Stellungnahmen der Zahnärzteschaft
Mit der Bekanntgabe einer neuen Digitalisierungsstrategie des Bundesgesundheitsministers sollen Digitalisierungsvorhaben wie die elektronische Patientenakte und das elektronische Rezept vorangetrieben werden. In diesem Zusammenhang soll auch die Gesellschaft für Telematik (gematik GmbH) in eine sogenannte Digitalagentur in 100-prozentiger Trägerschaft des Bundes umgewandelt werden. Die Organisationen der Selbstverwaltung, darunter Zahnärzt*innen, Ärzt*innen und Apotheker*innen, wären somit in der gematik nicht mehr stimmberechtigt. In ihren Stellungnahmen kritisieren KZBV und BZÄK die Pläne des BMG.
Gematik künftig ohne Expertise der Praxen
Der Bund hält aktuell 51 Prozent der Anteile der gematik. Die restlichen Anteile verteilen sich auf mehrere Gesellschafter, darunter der GKV-Spitzenverband und ärztliche Verbände sowie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Die gematik trifft wichtige Entscheidungen zur Telematikinfrastruktur (TI).
Mit der nun geplanten Verstaatlichung der gematik will die Politik Entscheidungen zur TI und zur elektronischen Gesundheitskarte künftig alleine treffen – ohne das Expertenwissen von Zahnärzt*innen, Ärzt*innen und Apotheker*innen, also diejenigen, die die TI-Anwendungen im Praxisalltag letztlich umsetzen sollen. „Ob der Verzicht auf die Expertise der Leistungserbringerorganisationen allerdings zu Verbesserungen führt und die Akzeptanz der Telematik bei Zahnärzten, Ärzten und Apothekern erhöht, ist äußerst fraglich“, so die BZÄK in ihrer Stellungnahme.
„Die Zahnärzteschaft hat mehrfach klargestellt, dass sie eine Digitalisierung des Gesundheitswesens positiv sieht. Die TI-Anwendungen müssen aber einen konkreten Mehrwert für Praxen und Patienten haben und dürfen nicht zu einem Mehraufwand führen, der letztlich zu Lasten der Versorgung geht. Gute Digitalisierung geht nur, wenn echte Erfahrungen aus dem Praxisalltag in die Planungen einfließen und Datenschutzstandards eingehalten werden“, erklärt Dr. Torsten Tomppert, Vorstandsvorsitzender der KZV BW.
Warnung vor Absenkung des Datenschutzes
Die KZBV kritisiert das Vorhaben des BMG: „Lediglich auf die Leistungserbringer als Dateneinspeiser zu verweisen, ist fern jeder sinnhaften Lösung des Problems“, so Dr. Wolfang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV. „Die ministerielle Absenkung des Datenschutzes unserer Patienten, um eine vereinfachte breite Nutzung der Daten zu ermöglichen, lehnt die KZBV nachdrücklich ab. Dieses Vorgehen ist das Gegenteil von der seitens des Ministers erneut bekräftigten Maxime, dass der Patient Herr seiner Daten ist.“
Entwicklungen bei den Krankenkassen: aktuelle Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums
Mit den vorläufigen Finanzergebnissen weisen die 96 gesetzlichen Krankenkassen für das Jahr 2022 einen „moderaten Überschuss“ von rund 451 Mio. Euro aus, informiert das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Die Finanzreserven der Kassen hätten Ende Dezember 10,4 Mrd. Euro betragen. Zum 1. Januar 2023 haben 66 Krankenkassen die Zusatzbeitragssätze erhöht.
Die Finanzreserven in Höhe von 10,4 Mrd. Euro hätten rund 0,4 Monatsausgaben und somit dem Zweifachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve entsprochen. Der Gesundheitsfonds habe einen Überschuss von rund 4,3 Mrd. Euro verbucht. Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds betrage zum Stichtag 16. Januar 2023 rund 12,0 Mrd. Euro. Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz sei bereits vorgesehen, dass von den Finanzreserven der Kassen rund 2,5 Mrd. Euro und aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds rund 4,7 Mrd. Euro zur Stabilisierung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes im Jahr 2023 herangezogen werden sollen.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betonte: „Der moderate Überschuss der gesetzlichen Krankenkassen zeigt, dass die Finanzen der GKV mit dem ergänzenden Bundeszuschuss von 14 Milliarden Euro zielgenau stabilisiert wurden.“ Die Beitragszahler*innen habe man „vor hohen Steigerungen zum Jahreswechsel geschützt“.
Höhere Zusatzbeiträge bei den meisten Krankenkassen
Zum 1. Januar 2023 haben 66 Krankenkassen die Beitragssätze erhöht, sagte das Bundesgesundheitsministerium. Für 25 Kassen ist der Zusatzbeitrag konstant geblieben, vier Kassen haben den Beitrag gesenkt. Somit steigen die Beiträge für zwei Drittel der gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland.
Unterschiede gibt es bei der kassenindividuellen Höhe des Zusatzbeitrags: je nach Krankenkasse liegt der Beitrag bei 0,8 Prozent bei der günstigsten Kasse und bei 1,9 Prozent bei der teuersten. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag lag in 2022 bei 1,3 Prozent und wurde angehoben auf 1,6 Prozent in 2023. Die Zusatzbeiträge kommen zu dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent vom Einkommen hinzu, wobei sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer diesen teilen.
Das BMG hat die finanzielle Entwicklung der GKV im 1.-4. Quartal 2022 in der Übersicht hier veröffentlicht.
Service
Online-Veranstaltung des Deutschen Ethikrats: Probleme und Lösungen bei der Nutzung von Gesundheitsdaten
Über Gesundheitsdaten und wie diese genutzt werden sollen wird auf politischer Ebene aktuell viel gesprochen. Täglich werden Gesundheitsdaten generiert, gespeichert und verarbeitet. Doch wie können diese Daten effektiv genutzt werden, ohne das Patientenwohl zu gefährden? Dieser Frage geht eine Veranstaltung des Deutschen Ethikrats zur patientenorientierten Datennutzung u.a. nach.
Der Deutsche Ethikrat diskutiert mit Akteuren aus dem Gesundheitswesen Probleme und Lösungswege in Zusammenhang mit der Nutzung von Gesundheitsdaten.
An der Veranstaltung „Patientenorientierte Datennutzung“ werden u.a. Prof. Dr. Alena Buyx, Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Prof. Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für Datenschutz und die Informationsfreiheit und Dr. Susanne Ozegowski, Abteilungsleiterin Digitalisierung und Innovation im Bundesgesundheitsministerium, teilnehmen.
Die Veranstaltung findet nächste Woche am Mittwoch, den 22. März 2023, um 18 Uhr statt.
Der Ethikrat hat 2018 zu diesem Themenkomplex die Stellungnahme „Big Date und Gesundheit – Datensouveränität als informationelle Freiheitsgestaltung“ veröffentlicht.
Alle Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier zusammengefasst.