
Digitalisierungsstrategie des Bundesgesundheitsministeriums: Stellungnahmen der Zahnärzteschaft
Gematik künftig ohne Expertise der Praxen
Der Bund hält aktuell 51 Prozent der Anteile der gematik. Die restlichen Anteile verteilen sich auf mehrere Gesellschafter, darunter der GKV-Spitzenverband und ärztliche Verbände sowie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Die gematik trifft wichtige Entscheidungen zur Telematikinfrastruktur (TI).
Mit der nun geplanten Verstaatlichung der gematik will die Politik Entscheidungen zur TI und zur elektronischen Gesundheitskarte künftig alleine treffen – ohne das Expertenwissen von Zahnärzt*innen, Ärzt*innen und Apotheker*innen, also diejenigen, die die TI-Anwendungen im Praxisalltag letztlich umsetzen sollen. „Ob der Verzicht auf die Expertise der Leistungserbringerorganisationen allerdings zu Verbesserungen führt und die Akzeptanz der Telematik bei Zahnärzten, Ärzten und Apothekern erhöht, ist äußerst fraglich“, so die BZÄK in ihrer Stellungnahme.
„Die Zahnärzteschaft hat mehrfach klargestellt, dass sie eine Digitalisierung des Gesundheitswesens positiv sieht. Die TI-Anwendungen müssen aber einen konkreten Mehrwert für Praxen und Patienten haben und dürfen nicht zu einem Mehraufwand führen, der letztlich zu Lasten der Versorgung geht. Gute Digitalisierung geht nur, wenn echte Erfahrungen aus dem Praxisalltag in die Planungen einfließen und Datenschutzstandards eingehalten werden“, erklärt Dr. Torsten Tomppert, Vorstandsvorsitzender der KZV BW.
Warnung vor Absenkung des Datenschutzes
Die KZBV kritisiert das Vorhaben des BMG: „Lediglich auf die Leistungserbringer als Dateneinspeiser zu verweisen, ist fern jeder sinnhaften Lösung des Problems“, so Dr. Wolfang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV. „Die ministerielle Absenkung des Datenschutzes unserer Patienten, um eine vereinfachte breite Nutzung der Daten zu ermöglichen, lehnt die KZBV nachdrücklich ab. Dieses Vorgehen ist das Gegenteil von der seitens des Ministers erneut bekräftigten Maxime, dass der Patient Herr seiner Daten ist.“
Die Stellungnahme der KZBV lesen Sie hier.
Zur Stellungnahme der BZÄK kommen Sie hier.