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Berufspolitik
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Digitalisierungsstrategie des Bundesgesundheitsministeriums: Stellungnahmen der Zahnärzteschaft

Mit der Bekanntgabe einer neuen Digitalisierungsstrategie des Bundesgesundheitsministers sollen Digitalisierungsvorhaben wie die elektronische Patientenakte und das elektronische Rezept vorangetrieben werden. In diesem Zusammenhang soll auch die Gesellschaft für Telematik (gematik GmbH) in eine sogenannte Digitalagentur in 100-prozentiger Trägerschaft des Bundes umgewandelt werden. Die Organisationen der Selbstverwaltung, darunter Zahnärzt*innen, Ärzt*innen und Apotheker*innen, wären somit in der gematik nicht mehr stimmberechtigt. In ihren Stellungnahmen kritisieren KZBV und BZÄK die Pläne des BMG.

Gematik künftig ohne Expertise der Praxen

Der Bund hält aktuell 51 Prozent der Anteile der gematik. Die restlichen Anteile verteilen sich auf mehrere Gesellschafter, darunter der GKV-Spitzenverband und ärztliche Verbände sowie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Die gematik trifft wichtige Entscheidungen zur Telematikinfrastruktur (TI).

Mit der nun geplanten Verstaatlichung der gematik will die Politik Entscheidungen zur TI und zur elektronischen Gesundheitskarte künftig alleine treffen – ohne das Expertenwissen von Zahnärzt*innen, Ärzt*innen und Apotheker*innen, also diejenigen, die die TI-Anwendungen im Praxisalltag letztlich umsetzen sollen. „Ob der Verzicht auf die Expertise der Leistungserbringerorganisationen allerdings zu Verbesserungen führt und die Akzeptanz der Telematik bei Zahnärzten, Ärzten und Apothekern erhöht, ist äußerst fraglich“, so die BZÄK in ihrer Stellungnahme.

„Die Zahnärzteschaft hat mehrfach klargestellt, dass sie eine Digitalisierung des Gesundheitswesens positiv sieht. Die TI-Anwendungen müssen aber einen konkreten Mehrwert für Praxen und Patienten haben und dürfen nicht zu einem Mehraufwand führen, der letztlich zu Lasten der Versorgung geht. Gute Digitalisierung geht nur, wenn echte Erfahrungen aus dem Praxisalltag in die Planungen einfließen und Datenschutzstandards eingehalten werden“, erklärt Dr. Torsten Tomppert, Vorstandsvorsitzender der KZV BW.

Warnung vor Absenkung des Datenschutzes

Die KZBV kritisiert das Vorhaben des BMG: „Lediglich auf die Leistungserbringer als Dateneinspeiser zu verweisen, ist fern jeder sinnhaften Lösung des Problems“, so Dr. Wolfang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV. „Die ministerielle Absenkung des Datenschutzes unserer Patienten, um eine vereinfachte breite Nutzung der Daten zu ermöglichen, lehnt die KZBV nachdrücklich ab. Dieses Vorgehen ist das Gegenteil von der seitens des Ministers erneut bekräftigten Maxime, dass der Patient Herr seiner Daten ist.“

Die Stellungnahme der KZBV lesen Sie hier.

Zur Stellungnahme der BZÄK kommen Sie hier.