
Beschluss des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung: Informationen für Arbeitgeber
Dieser Beschluss folgt einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von Mai 2019, wonach die Mitgliedstaaten Arbeitgeber verpflichten sollen, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzuführen, mit dem die von jedem Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.
Verbindliche Arbeitszeiterfassung statt freiwilliger Nutzung
Die Pflicht zur Einführung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung beschränkt sich nicht darauf, dass der Arbeitgeber den Beschäftigten dies zur freigestellten Nutzung zur Verfügung stellt. Arbeitgeber sind demnach verpflichtet, von dem System tatsächlich Gebrauch zu machen.
FAQ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Arbeitszeiterfassung
Informationen, in welcher Form die Arbeitszeiterfassung zu erfolgen hat, bietet das BMAS auf seiner Webseite. Hier sind u.a. die häufigsten Fragen und Antworten zur Arbeitszeiterfassung zusammengestellt.
Weiteres politisches Verfahren
Bundesarbeitsminister Heil hat als Reaktion auf die Entscheidung des BAG Vorschläge für eine praxistaugliche Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung im Arbeitszeitgesetz angekündigt. Diese sollen voraussichtlich noch im ersten Quartal 2023 vorgelegt werden. Wir werden Sie zeitnah dazu informieren.
Entscheidungsgründe des Bundesarbeitsgerichts
Die vom Bundesarbeitsgericht veröffentlichten Entscheidungsgründe über die verpflichtende Arbeitszeiterfassung (Beschluss vom 13. September 2022, Erster Senat – 1 ABR 22/21) finden Sie hier.