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„Gravierende verfassungsrechtliche Bedenken“: Gutachten zieht in Baden-Württemberg geplantes Modell einer pauschalierten Beihilfe in Zweifel

Beamtinnen und Beamten in Baden-Württemberg soll nach dem Willen der Landesregierung ab Anfang nächsten Jahres ein Wechsel in die Gesetzliche Krankenversicherung ohne Nachteile ermöglicht werden. Aus der Sicht des PKV-Verbands bestehen aufgrund eines Rechtsgutachtens jedoch „gravierende verfassungsrechtliche Bedenken“.

Die Beamtinnen und Beamten erhalten den Plänen der Landesregierung zufolge ab dem 1. Januar 2023 monatlich einen 50-prozentigen Arbeitgeberzuschuss zu den Pflichtbeiträgen, wenn sie die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wählen. Diese pauschale Beihilfe soll als Alternative zur individuellen privaten Beihilfe in der Krankenversicherung eingeführt werden (sog. „Hamburger Modell“).

Gutachten sieht Verletzung der Fürsorgepflicht

Ein vom PKV-Verband beauftragtes Gutachten der Kanzlei Redeker Sellner Dahs (Bonn) benennt jedoch „gravierende verfassungsrechtliche Bedenken“. Ein Beispiel: Es könne zu einer Verletzung der Fürsorgepflicht für die Beamtinnen und Beamten kommen, falls das Leistungsniveau der GKV absinke. Die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht sehe – im Gegensatz zur GKV – keine Wirtschaftlichkeitserwägungen vor. Der Dienstherr müsse den angemessenen Lebensunterhalt auch im Krankheitsfall sicherstellen. „So kann die Fürsorgepflicht den Dienstherrn im Einzelfall auch verpflichten, Behandlungen zu finanzieren, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen würden“, so die Juristen.

Gefahr einer „Unteralimentierung“

Darüber hinaus müsse die Besoldung nach dem Alimentationsprinzip so ausgestaltet sein, dass sie auch die Kosten der Krankenversicherung für die Beamt*innen und ihre Familien abdeckt. Da der Dienstherr jedoch weder den Leistungsumfang noch die Beitragshöhe in der GKV bestimmen könne, bestehe somit die Gefahr einer „verfassungswidrigen Unteralimentierung“.

Zudem seien damit hohe Kosten verbunden. Verbandsvorsitzender Dr. Ralf Kantak sagte: „Die pauschale Beihilfe ist auf viele Jahrzehnte hinaus viel teurer als das geltende Recht, weil dann vom ersten Tag an für den Beamten der volle GKV-Arbeitgeberzuschuss gezahlt werden muss, während die Beihilfe nur im konkreten Krankheitsfall gezahlt wird – was in den aktiven Jahren der Beamten deutlich weniger kostet als ein GKV-Arbeitgeberbeitrag.“