
Gelebte Vertragspartnerschaft: Vertragsverhandlungen für das Jahr 2022 nahezu abgeschlossen
In umfassenden Verhandlungsrunden einigten sich die Selbstverwaltungspartner jeweils, die Punktwerte rückwirkend zum 1. Januar 2022 anzupassen. Die Punktwerte für vertragszahnärztliche Leistungen werden für 2022 in allen Leistungsbereichen um die Grundlohnsummensteigerung (GLS) in Höhe von 2,29 Prozent erhöht.
Für die Betriebskrankenkassen wird zur Stärkung der Prävention darüber hinaus der Punktwert für Individualprophylaxe um 2,34 Prozent erhöht.
Für die Ersatzkassen, die IKKen und die SVLFG-LKK werden zur Stärkung der Prävention bei pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderungen folgende Leistungen ab dem 1. Januar 2022 nicht mehr mit dem KCH-Punktwert sondern mit dem höheren IP-Punktwert vergütet:
Bema Nr. 174
Präventive zahnärztliche Leistungen nach § 22a SGB V zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Versicherten, die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII erhalten:
174 a) Mundgesundheitsstatus und individueller Mundgesundheitsplan
174 b) Mundgesundheitsaufklärung
Für bereits eingereichte Abrechnungen (Monatsabrechnungen KBR/PAR) werden die neuen Punktwerte von uns automatisch angesetzt bzw. nachberechnet und Ihrem Konto gutgeschrieben.
Die aktuelle Punktwerttabelle finden Sie in der Anlage.