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Energiekosten: Strom- und Gaspreisbremse sollen bereits ab dem 1. Januar 2023 gelten

Um Bürger*innen und Unternehmen angesichts der rasant gestiegenen Energiekosten zu entlasten, hat die Bundesregierung nun die Referentenentwürfe (Stand 22. November 2022) zur Einführung einer Strom- bzw. einer Gaspreisbremse vorgelegt. Die Entlastung soll bereits ab dem 1. Januar gelten.

Die Bundesregierung hatte eine unabhängige Kommission aus Expertinnen und Experten eingerichtet, die diese Situation analysieren und Gegenmaßnahmen vorschlagen sollte. Die nun bekannt gewordenen Referentenentwürfe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auf Basis der Kommissionsvorschläge sehen eine rückwirkende Geltung der Gaspreisbremse ab dem 1. Januar 2023 anstatt wie bisher ab dem 1. Februar 2023 vor. Für die Strompreisbremse war bereits zuvor eine Geltung ab dem 1. Januar 2023 vorgesehen.

Die Preisbremse gilt sowohl für Privathaushalte als auch für Unternehmen – davon profitieren also auch die Zahnarztpraxen. Eine abweichende Regelung gilt lediglich für große Industrieunternehmen mit einem jährlichen Gasverbrauch über 1,5 Millionen Kilowattstunden.

Wirkung der Preisbremsen

Den Regierungsplänen zufolge wird der Gaspreis für einen bestimmten Verbrauch gedeckelt: Für 80 Prozent ihres Verbrauchs sollen Verbraucher nicht mehr als zwölf Cent pro Kilowattstunde (brutto) zahlen – die verbleibenden 20 Prozent kosten dann so viel, wie im Gasliefervertrag vorgesehen ist. Bei Fernwärme gelten 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Auch der Strompreis soll für 80 Prozent des Jahresverbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden.

Weiteres Verfahren

Die Kabinettsbefassung wird dem Vernehmen nach in den kommenden Tagen angestrebt, beide Vorhaben sollen dann im Dezember durch Bundestag und Bundesrat gehen.

Soforthilfe im Dezember

Neben den Preisbremsen übernimmt der Staat den Dezemberabschlag der Gasrechnung für die Verbraucher*innen. Dies soll die Zeit bis zur geplanten Einführung der Strom- und Gaspreisbremse überbrücken. Haushalts- und Gewerbekunden sowie kleinere und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Mio. Kilowattstunden sollen im Dezember dadurch spürbar entlastet werden.

Weiterführende Infos zur Strom- und Gaspreisbremse gibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.