
Frist verlängert: Teilnahme am Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP) ist bis zum 31. Januar 2022 möglich
Die aktuelle ZäPP-Erhebung läuft seit September 2021. Die Rücksendefrist für die Zahnärzt*innen wurde jetzt bis zum 31. Januar 2022 verlängert. Verlässliche Zahlen zur Kostenstruktur in den Zahnarztpraxen und zu deren wirtschaftlicher Situation sind eine wichtige Grundlage für die Vertragsverhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen über die Vergütung vertragszahnärztlicher Leistungen.
Was Sie wissen müssen
Teilnahme: Eine Teilnahme am ZäPP ist über den Online-Fragebogen auf www.zäpp.de möglich. Alternativ können Sie die Unterlagen – falls diese Ihnen nicht mehr vorliegen – auch über das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) anfordern (siehe unter Telefon- und Mailkontakt).
Entschädigung: Teilnehmen lohnt sich, denn für Einzelpraxen bzw. Berufsausübungsgemeinschaften gibt es wieder eine Aufwandsentschädigung.
Kontakt: Informationen, Hilfestellungen und begleitende Unterlagen gibt es unter www.zäpp.de. Die Treuhandstelle des Zi steht Ihnen unter Tel. 0800 4005-2444 von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr zur Verfügung (per E-Mail: kontakt@zi-ths.de).
ZäPP-Ansprechpartner in der KZV BW ist der Leiter des Kompetenzzentrums Statistik & Analysen, Frank Pfeiffer (Telefon 0711 7877-178 / frank.pfeiffer@kzvbw.de).
Mehr zu ZäPP finden Sie auch auf der Website der KZV BW hier.