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Krankenversicherung
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Missbrauch personenbezogener Daten: Bußgeld in Millionenhöhe für die AOK BW

Die AOK Baden-Württemberg muss Bußgeld von 1,2 Millionen Euro zahlen, weil sie Daten aus Gewinnspielen zweckentfremdet haben soll. Personenbezogene Daten mehrerer hundert Teilnehmer wurden demnach für Werbung genutzt, ohne dass diese zugestimmt hätten.

Das Signal, das der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink mit seiner Entscheidung aussendet, ist eindeutig: Der Schutz personenbezogener Daten genießt eine hohe Priorität, Nichteinhaltung wird entsprechend sanktioniert. Wegen ihres Umgangs mit personenbezogenen Daten bei einem Gewinnspiel muss die AOK Baden-Württemberg ein Bußgeld in Höhe von 1,2 Millionen Euro zahlen. Das ist die höchste Strafe, die in Baden-Württemberg bislang wegen eines Fehlers beim Datenschutz verhängt wurde. Die Strafe sei ausgesprochen worden, weil die Krankenkasse Daten aus Gewinnspielen zweckentfremdet habe. So habe die AOK jahrelang Gewinnspiele veranstaltet, die auch dem Zweck dienen sollten, neue Kundinnen und Kunden zu gewinnen.

Dabei wurden unter anderem Angaben etwa zu Kontakten und Krankenkassenmitgliedschaft genutzt. Dies ist jedoch lediglich dann zulässig, wenn die Betroffenen dem ausdrücklich zustimmen. Aufgefallen seien die Vorgänge durch Hinweise aus der Bevölkerung.

Die AOK kündigte an, die Strafe akzeptieren zu wollen. Überdies seien die Weichen für einen besseren Schutz von persönlichen Daten gestellt worden.