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Krankenversicherung
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Heute im Bundestag: Versorgungsverbesserungsgesetz (GPVG) – Weitreichende Konsequenzen für die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenkassen erwartet

Am heutigen Donnerstag debattiert der Bundestag in erster Lesung über den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG). Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, „die gesundheitliche und pflegerische Versorgung in den folgenden Bereichen zeitnah und nachhaltig zu verbessern.“ Unter anderem sollen mit dem Gesetz auch die Liquiditätshilfen für die Zahnärzteschaft in das Fünfte Sozialgesetzbuch überführt werden. Betroffen sind allerdings auch die Finanzen der Krankenkassen: In Kassenkreisen wird für das kommende Jahr mit einem höheren Abbau von Finanzreserven gerechnet als es Regierungspläne vorsehen.

In den Entwurf aufgenommen sind beispielsweise geplante Stabilisierungsmaßnahmen für die Gesetzliche Krankenversicherung, da es nach bisherigen Schätzungen ein Loch von 16,6 Milliarden Euro zu stopfen gilt. Als Steuerzuschuss fließen daher fünf Milliarden einmalig zusätzlich, die Krankenkassen sollen allerdings acht Milliarden Euro aus ihren Rücklagen an den Gesundheitsfonds überweisen. Ziel ist die Stabilisierung des Zusatzbeitrages, da die Koalition mit der „Sozialgarantie 2021“ versprochen hat, die 40-Prozent-Grenze bei den Sozialversicherungen nicht zu überschreiten. Dennoch müssen drei Milliarden Euro durch moderate Erhöhung der Zusatzbeiträge ab Januar 2021, von 1,1 auf 1,2 oder 1,3 Prozent, aufgebracht werden. Mit elf Milliarden Euro insgesamt, tragen Versicherte und Arbeitgeber also die Hauptlast des finanziellen Defizits, was von Seiten der Kassen stark kritisiert wird.

Der GKV-Spitzenverband spricht daher von einem fatalen Signal an diejenigen Krankenkassen, die in wirtschaftlich vorausschauender Weise Rücklagen gebildet haben und einem massiven Eingriff in die Finanzautonomie der selbstverwalteten gesetzlichen Krankenversicherung.

Die zweite und dritte Lesung des Entwurfs im Bundestag sind für den 26./27. November geplant, im Wesentlichen soll die Regelungen am 1. Januar 2021 in Kraft treten.