Die Zeiten, in denen der Patient beim Zahnarzt den Mund nur zur Behandlung aufmachte, sind längst vorbei. Heute gehören Fragen des Patienten und eine umfangreiche Beratung über Behandlungsmöglichkeiten und -abläufe ganz selbstverständlich dazu. Dennoch gibt es Situationen, in denen man eine zahnmedizinische Beratung benötigt, die von neutraler Seite kommen sollte. Die Zahnärzteschaft in Baden-Württemberg bietet schon seit 1996 die Möglichkeit einer solchen unabhängigen Patientenberatung - und war damit Vorreiter in ganz Deutschland. Besonders häufig suchen Patienten aus dem Ländle bei Fragen zur Kieferorthopädie und zu verschiedenen Formen des Zahnersatzes diese neutralen Beratungsstellen auf, wie die Statistiken zeigen. Eine telefonische Beratung kann über die kostenfreie Hotline unter der Rufnummer 0800/4747800 erfolgen, die jeweils mittwochs von 15 Uhr bis 18 Uhr geschaltet wird - außer an Feiertagen oder während der Schulferien in Baden-Württemberg. Möchte man einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren, dann ist die für den Wohnort zuständige Patientenberatungsstelle der richtige Ansprechpartner. Die Adresse finden Sie am Ende des Beitrags. Selbstverständlich ist auch diese Beratung kostenfrei.
Zweite Meinung ist gefragt
Wenn es um umfangreiche Zahnbehandlungen und Zahnersatz geht, ist manchmal eine neutrale Zweitmeinung hilfreich. Die kann man ebenfalls über die Zahnärztehäuser in Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Tübingen bekommen. Die persönlichen Beratungen finden in den Zahnärztehäusern und in Praxen von über 60 Beratungszahnärztinnen und Beratungszahnärzten oder den Fortbildungseinrichtungen der Landeszahnärztekammer in Stuttgart und Karlsruhe statt. Konkret lassen Patienten ihre Heil- und Kostenpläne überprüfen, um Fragen und Zweifel loszuwerden. Die „Zweitmeinungsärzte" erläutern die Planung im persönlichen Gespräch, beantworten Fragen und können auch Alternativen zur beabsichtigten Behandlung aufzeigen. Da sie die Ratsuchenden selbst nicht behandeln dürfen, ist ihre Neutralität gewährleistet. Doch meist geht es gar nicht um den Wechsel zu einem anderen Behandler; oft wollten Patienten nur in einer neutralen Atmosphäre über eine Therapie reden und eine Bestätigung dafür bekommen, dass ihr Zahnarzt das Richtige vorgeschlagen hat. Zweitmeinungs-Zahnärzte verfügen über umfassende Erfahrung als Gutachter und werden von den zahnärztlichen Körperschaften in Baden-Württemberg bestellt. Somit hat der Patient die Gewissheit, dass er einen kompetenten und neutralen Ansprechpartner hat, der auch in Konfliktfällen vermitteln kann.
Die kostenfreie Servicenummer erreicht man unter
Tel. 0800-4747800
jeden Mittwoch von 15 Uhr bis 18 Uhr, außer in den Ferien.
Für die Vereinbarung einer persönlichen Zweitmeinungsberatung kann man Kontakt mit dem zuständigen Zahnärztehaus aufnehmen:
Im Regierungsbezirk Freiburg
Zahnmedizinische Patientenberatung
Merzhauser Str. 114-116, 79100 Freiburg
Tel. 0761 4506-352
Im Regierungsbezirk Karlsruhe
Beratungsstelle Zahngesundheit
Joseph-Meyer-Str. 8-19, 68167 Mannheim
Tel. 0621 38000-173
Im Regierungsbezirk Stuttgart
Zahnmedizinische Patientenberatung
Albstadtweg 9, 14, 70567 Stuttgart
Tel. 0711 7877-260, -261, -262
Im Regierungsbezirk Tübingen
Zahnmedizinische Patientenberatung
Bismarckstr. 96. 72072 Tübingen
Tel. 07071 911-240