Patientenberatung und Zweitmeinungsmodell der Zahnärzte Baden-Württembergs werden von den Patientinnen und Patienten gut angenommen: 2007 fanden 718 Beratungsgespräche statt. Am häufigsten werden Fragen gestellt und beantwortet zu den Themen Zahnersatz, Implantologie und Kieferorthopädie. Dreiviertel der Ratsuchenden zeigten sich im Anschluss an diese Beratung zufrieden und äußerten sich positiv zu fachlicher Kompetenz, Unabhängigkeit und Neutralität der zahnärztlichen Beratung.
Das Angebot gibt es seit zehn Jahren. Es gilt bundesweit als vorbildlich und hat in der Zwischenzeit viele Nachahmer gefunden.
Geschulte Gutachter
1998 hat die baden-württembergische Zahnärzteschaft ihre allgemeine Patientenberatung um das individuelle Zweitmeinungsmodell ergänzt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der kostenlosen Zweitmeinungsberatung ist das Vorliegen eines Heil- und Kostenplanes. Mit diesem Heil- und Kostenplan und etwaigen Röntgenbildern können die Patienten über die Zahnärztehäuser in Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Tübingen und die kostenfreie Servicehotline 0800-4747800 einen Termin für eine Zweimeinungsberatung vereinbaren. Die persönlichen Beratungen finden in den Zahnärztehäusern, den Praxen der über 60 Beratungszahnärztinnen und Beratungszahnärzte oder den Fortbildungseinrichtungen der Landeszahnärztekammer in Stuttgart statt. Beim Beratungsgespräch erläutert der Zahnarzt, der über umfassende Erfahrung als Gutachter verfügt, die Behandlungsplanung und beantwortet alle Fragen des Patienten.
Um die Attraktivität ihres Angebotes für die Patienten in Baden-Württemberg weiter zu verbessern, plant die Zahnärzteschaft die Erweiterung der Beratungsorte in der individuellen Zweitmeinungsberatung.
Kostenfreie Servicehotline
Tel. 0800-4747800
(jeden Mittwoch von 15.00 bis 18.00 Uhr, außer in den Ferien)
Kontakt
Informationszentrum Zahngesundheit
Fon: 0711 / 222 966 –0
Fax: 0711 / 222 966 –20
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